Künstliche neuronale Netze dürfen nicht dafür eingesetzt werden, um Menschen zu beurteilen. Darauf haben sich die EU-Staaten geeinigt. Foto: IMAGO/Addictive Stock/IMAGO/Marcos Osorio

Es drohen hohe Strafen, wenn die Regeln verletzt werden: Die EU-Staaten haben sich unter anderem darauf geeinigt, dass KI nicht zur Bewertung von Menschen eingesetzt werden darf.

Die für Telekommunikation zuständigen Minister der EU-Länder haben sich auf gemeinsame Regeln für den Ausbau von künstlicher Intelligenz (KI) in Europa verständigt. Mit der Regelung soll rechtliche Klarheit zum Einsatz von KI geschaffen werden, teilte die tschechische Ratspräsidentschaft am Dienstag mit. Tschechien hat gerade den EU-Ratsvorsitz inne. Details müssen sie nun noch mit dem Europäischen Parlament aushandeln.

Bei ihrem Treffen in Brüssel einigten sich die Telekommunikationsminister unter anderem auf ein Verbot, KI zur Bewertung von Menschen auf Grundlage ihres sozialen Verhaltens oder Persönlichkeitsmerkmalen einzusetzen, wenn dies zu Benachteiligungen führt.

„Die EU ist damit auf sehr gutem Weg, den weltweit ersten verbindlichen Maßstab für vertrauenswürdige KI zu setzen“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Er sehe jedoch etwa bei der Sicherung der Anonymität im öffentlichen Raum und der Transparenz beim Einsatz von KI-Systemen Verbesserungsbedarf. Bevor die neuen Regeln tatsächlich gelten, müssen sich die EU-Staaten noch mit dem Europaparlament auf eine Linie verständigen.

Hohe Strafen für Regelverstöße

Die EU-Kommission hatte das Gesetz im April 2021 mit dem Ziel vorgeschlagen, globale Standards zu setzen. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. Für Regelverstöße sind hohe Strafen vorgesehen. Die Behörde will vor allem die Grundlage dafür schaffen, dass Nutzer KI-Anwendungen vertrauen können.

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computer-Tomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlisten von Streamingdiensten arbeiten ebenfalls mit KI.

Der EU-Verbraucherverband Beuc beklagte, die Entscheidung der EU-Staaten lasse zu viele wichtige Fragen offen, etwa die Gesichtserkennung durch private Unternehmen an öffentlichen Orten. Zudem seien Bestimmungen verwässert worden, die Systeme als hochriskant einstuften.