Die hessischen Vorschriften sind zum teil verfassungswidrig. Foto: dpa/Silas Stein

Für den Einsatz einer Super-Suchmaschine bei der Polizei gelten strenge Regeln. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist nur ein Vorgriff auf das, was noch kommt.

Kommissar Computer darf erst einmal weitermachen. Auf ihn setzen die Beamten in Hessen und Hamburg, um vorbeugend Straftaten zu vermeiden. Oft zu Unrecht zwar, sagen die Verfassungsrichter, aber das Unrecht ist nicht so groß, als dass es nicht behoben werden könnte. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Computerprogramm, das in Windeseile Erkenntnisse ausspuckt, für die eine komplette Ermittlungsgruppe deutlich länger benötigt, sie liegen zwar nicht vor, könnten aber zeitnah geschaffen werden.