Im Rems-Murr-Kreis sind 60 Mountainbike-Strecken im Wald legalisiert. Foto: / Gottfried Stoppel

Das Landratsamt setzt auf ein besonderes Konzept, das Vertreter unterschiedlicher Interessen an einen Tisch bringt, um sich auf legale Strecken für Mountainbike-Sport im Wald zu einigen. Andere Kommunen und Städte können davon lernen.

In einem beispielhaften Prozess haben die Behörden im Landkreis mit verschiedenen Mountainbike-Gruppen und unterschiedlichen anderen Waldnutzern ein gemeinsames Konzept erarbeitet, bei dem Dutzende legale Strecken, sogenannte Trails, ausgewiesen worden sind.

Wie viele legale Trails gibt es derzeit im Landkreis, und wo befinden sie sich? Im Rems-Murr-Kreis gibt es laut stellvertretendem Forstamtsleiter Ulrich Häußermann 60 Trails mit einer Gesamtlänge von 43,5 Kilometern. Gezählt werden hier nur die Abschnitte, auf denen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Ein normaler Schotterweg, auf dem das Radfahren rechtlich zulässig ist, ist hier nicht mitgezählt. Die Trails befinden sich in zehn Kommunen: Fellbach, Backnang, Kernen, Korb, Weinstadt, Waiblingen, Plüderhausen, Urbach, Winnenden und Oppenweiler. Einen guten Überblick zu den Trails im Rems-Murr-Kreis gibt es auf der Seite der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB) unter www.dimb-ig-remsmurr.de .

Wie viele illegal angelegte Trails gibt es im Landkreis? Schätzungen über vorhandene illegale Trails sind sehr schwierig, genaue Zahlen nicht vorhanden. Bei der Frage der illegalen Trails ist die qualitative Wertung sehr wichtig: Inwieweit stört ein Trail den Naturhaushalt, greift er in vorhandene Schutzgebiete ein? So kann zum Beispiel ein kleiner Trail in einem sehr sensiblen Bereich eine große Störung der Natur verursachen.

Welches war der erste offizielle Trail im Kreis, welches ist der jüngste?

Der erste offizielle Trail im Kreis war der Katzenkopftrail in Kernen. Der jüngste genehmigte Trail im Kreis ist eine Strecke im Staatswald in der Nähe des Eschelhofes auf der Gemarkung Auenwald.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um einen Trail „offiziell“ anzuerkennen?

Im ersten Schritt muss ein Antrag durch eine lokale Mountainbike-Gruppe vorliegen. Ein Trail muss einen intensiven Prüf- und Abwägungsprozess durchlaufen, hierbei ist zu prüfen: Ist der Waldbesitzer einverstanden? Ist der Trail aus forstwirtschaftlicher Sicht denkbar? Werden andere Waldfunktionen möglicherweise durch den Trail eingeschränkt? Hierbei wird auch geprüft, ob der Pfad/Trail zur Benutzung sicher ist. Beispiel: Ein Trail kann aus Sicherheitsgründen nicht in einem Waldbestand liegen, der aus absterbenden Eschen besteht. Sind naturschutzrechtliche Belange betroffen, die einen Trail ausschließen? Das findet in enger Absprache mit dem amtlichem und ehrenamtlichen Naturschutz statt. Bei gesetzlich geschützten Biotopen werden beispielsweise keine Trails angelegt. Stehen jagdliche Belange entgegen, muss das mit Verpächtern der Jagd und Jagdpächtern geklärt werden. Wenn Wanderwege betroffen sind, muss mit den Wanderverbänden wie etwa dem Schwäbischen Albverein über eine mögliche gemeinsame Nutzung gesprochen werden. Auch gilt es zu bedenken, ob es möglicherweise andere Gruppen Erholungssuchender gibt, die gestört werden könnten – etwa Bogenschützen, Rettungshundestaffeln, Waldbadende. Am Ende des Abwägungsprozesses steht die Entscheidung, ob ein Trail realisierbar ist. Diese wird in Form einer forstrechtlichen Genehmigung ausgesprochen.

Was schließt aus, dass ein – eventuell bereits illegal modellierter und genutzter – Trail als legale Strecke in Frage kommt?

Führt ein Trail durch ein gesetzlich geschütztes Biotop, so kann er nicht genehmigt werden. Eine Ausnahme könnte sein, wenn die Fahrradstrecke auf einem bestehenden befestigten Weg durch das Biotop führt. Auch kommt es auf die Anzahl vorhandener Trails an. Im Genehmigungsprozess möchte man den Besucherverkehr auf weniger Trails lenken, die dafür aber gut geeignet sind. Sind in einem Waldgebiet beispielsweise drei illegale Trails in unmittelbarer Nähe vorhanden, so wählt man einen Trail aus, der sich aus Forst- und Naturschutzsicht am besten eignet. Die übrigen zwei Trails werden dann zurückgebaut.

Welche Erfahrungen gibt es seitens der Behörden mit den bereits legalen Trails? Die Erfahrungen mit den legalen Trails sind sehr positiv. Beschwerden gibt es eher selten. Vor allem die Beschwerden bei illegal angelegten Trails gehen zurück. Dies führt die Forstbehörde auf das Mountainbike-Konzept im Rems-Murr-Kreis zurück, bei dem das gute Miteinander im Wald im Fokus steht. Insbesondere im stadtnahen Bereich wird versucht, die Wanderwege von den Mountainbike-Trails zu trennen. Auch deswegen haben die Beschwerden abgenommen. Die Mountainbike-Trails werden laut Behörde gerne von Fußgängern benutzt, was auch zulässig ist. Dabei muss der Fußgänger jedoch auf diesem Pfad mit Mountainbikern rechnen. Die Begegnung mit Mountainbikern auf dem offiziellen Trail führe allerdings von Seiten der Fußgänger hin und wieder zu Beschwerden.

Sind mit den Trails auch Kosten für die Städte und Kommunen verbunden?

Die Anlage und die Pflege der Trails übernehmen die lokalen Mountainbike-Gruppen ehrenamtlich. Die Kosten für die Beschilderung übernimmt der Rems-Murr-Kreis im Rahmen des kreisweiten Mountainbike-Projekts. Daher entstehen für die Städte und Gemeinden keine Kosten.

Sind für das kommende Jahr weitere legale Trails vorgesehen?

Die Ausweisung von Trails ist abhängig von den Anträgen der örtlichen Mountainbikegruppen. Anträge zur Prüfung sind für weitere Bereiche im Remstal und im Wieslauftal geplant. Die Anträge umfassen im Rahmen des Mountainbike-Konzepts ausschließlich naturbelassene Pfade im Wald.

Was sollte sich im Hinblick auf vorhandene und geplante weitere Trails verbessern?

Aus Sicht der Forstbehörde ist man in Bezug auf eine sinnvolle und naturschonende Besucherlenkung sehr weit gekommen. Ein wichtiger Aspekt gelten die guten und wertvollen Diskussionen mit Vertretern des Naturschutzes, der Jagd und den Wanderverbänden. Daher sei es von großer Bedeutung, die bisherigen wertvollen Diskussionen, auch in weiteren Kommunen, in denen Trails beantragt werden, fortzuführen.

Wer ist Ansprechpartner bei Beschwerden oder für den Fall, dass man sich als Trail-Pate engagieren möchte?

Jeder Trail ist einem Paten zugeordnet, der auf der Homepage www.imb-ig-remsmurr.de ablesbar ist. Dieser Pate beziehungsweise Verein kümmert sich um mögliche Beschwerden, den Zustand des Trails, fehlende Schilder oder ähnliches. Das Forstamt des Rems-Murr-Kreises steht der Bevölkerung bei übergeordneten Beschwerden zur Verfügung unter: forst@rems-murr-kreis.de. Wer Pate werden möchte, findet auf der Homepage den entsprechenden Ansprechpartner.

Das Fahren auf schmalen Pfaden

Zwei-Meter-Regel
 Der Paragraf 37 des Landeswaldgesetzes regelt das Betreten und Befahren des Waldes und sieht unter anderem vor, dass das Radfahren in baden-württembergischen Wäldern grundsätzlich auf allen Wegen gestattet ist, die breiter als zwei Meter sind.

Ausnahme
 Laut Landeswaldgesetz kann bei Waldwegen unter zwei Metern Breite das Fahrradfahren erlaubt werden. Von diesem Recht macht die Forstbehörde im Mountainbike-Konzept nach einem Abwägungsprozess Gebrauch. Es gibt im Kreis zurzeit 60 legale Strecken, die schmäler sind.