Der frühere Entwicklungsingenieur Karsten vom Bruch muss sich erneut vor dem Arbeitsgericht einer fristlosen Kündigung erwehren. Deutlich wird: Es geht um mehr als eine Pflichtverletzung des seit Langem unbequemen Arbeitnehmervertreters.
Stuttgart - Der Mann gibt sich unbeugsam. Auch die Aussicht auf eine stattliche Abfindung, zu der sein früherer Arbeitgeber Bosch in diesem Ausnahmefall wohl bereit wäre, bringt ihn nicht zum Einlenken. „Ich möchte meinen Ruf wiederhergestellt sehen, der vorsätzlich beschädigt worden ist – da ist das Geld zweitrangig“, sagt Karsten vom Bruch vor dem Arbeitsgericht Stuttgart.
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