Malala Ravalolna beim Spielen mit ihrem Sohn Kim. Beider Zukunft ist ungewiss. Foto: Julia Paasch

Malala Ravalolna kommt nach Stuttgart zur Ausbildung in der Pflege. Ihr Sohn war in Frankreich zur Welt gekommen. Die Stadt will das Kleinkind nun abschieben. Wie soll das gehen?

Die Fristen werden immer kürzer. Erst hat die Ausländerbehörde Stuttgart dem kleinen Kim (Namen geändert) zwei Monate Zeit gelassen, um Deutschland zu verlassen. Dann wurde die Frist um einen Monat verlängert. Am 29. Januar, 15 Uhr, zwei Tage vor Ablauf der nächsten Frist erhielt seine Mutter eine Mail vom Amt, sie solle am nächsten Tag in die Behörde kommen. Dort übergab man ihr ein neues Schreiben. Jetzt waren es nur noch zwei Wochen. Auf Kims aktueller Grenzübertrittsbescheinigung stand „bis Freitag der 15. Februar 2026“ als Datum der geforderten Ausreise. Dann die nächste Volte. Wieder kam zwei Tage vor Ablauf der Frist eine Termineinladung zur Abholung der Verlängerung, diesmal bis zum 31. März. Eine Vorgehensweise, die nachvollziehbarer Weise an den Nerven aller Beteiligten zerrt.

Kim ist jetzt fast auf den Tag genau ein Jahr und neun Monate alt. Ein Kleinkind also, das auf die Hilfe seiner Mutter angewiesen ist. Die ist verständlicherweise in heller Aufruhr und in Sorge um die Zukunft und das Wohlbefinden ihres Sohns. „Meine Welt ist zusammengebrochen“, sagt sie.

Anwalt: Klage beim Verwaltungsgericht

Ein Sprecher der Stadt betonte im Dezember, die Stadt drohe nicht mit Abschiebung. Aber Frank Theumer, der Anwalt Kims und seiner Mutter, fragt: Was ist das anderes als die Androhung einer Abschiebung, wenn in der Rechtsbelehrung des Bescheids steht, bei Nichtausreise werde Kim zur Fahndung ausgeschrieben und verhaftet? Theumer fragt weiter, wie man sich eine solche Ausreise vorstellen solle. Wohl kaum ohne die Mutter. Er nennt es moralischen Druck, der ausgeübt werde, um auch die Mutter zur Ausreise zu bewegen. Er wird Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart einlegen.

Malala Ravalolna lebt mit ihrem Sohn im Weraheim in Stuttgart, einer Mutter-Kind-Einrichtung. Inzwischen steht durch fachärztliche Expertise fest, dass ihr Sohn Kim an einer Entwicklungsverzögerungsstörung leidet. „Kim braucht kontinuierliche Förderung und Begleitung“, sagt Sabine Bauer, die stellvertretende Leiterin der Einrichtung. Sie hat an das Jugendamt und Stuttgarts OB Frank Nopper geschrieben und auf die Notlage von Mutter und Kind aufmerksam gemacht, schnelle und freundliche Antworten mit Verweis auf die Ausländerbehörde bekommen – nur geschehen ist bisher nichts, was bei den Beteiligten Anlass zum Aufatmen gibt.

Unklarheit, wo der Fall um das Kleinkind jetzt liegt

Im Moment liege Kims Fall nach Auskunft ihrer Betreuerinnen beim Regierungspräsidium. So habe es ihnen die Ausländerbehörde Stuttgart mitgeteilt. Das Regierungspräsidium soll offenbar darüber entscheiden, ob die Stadt auf das Visumverfahren verzichten könne und dem Kleinkind eine Duldung erteilen dürfe. Denn Kim ist nicht in Deutschland geboren. Seine Mutter, die aus Madagaskar stammt und in Stuttgart am Klinikum eine Ausbildung zur Pflegefachkraft machte, brachte ihn während eines Besuchs bei Verwandten in Frankreich zur Welt. Und reiste dann mit dem ein paar Tage alten Neugeborenen nach Deutschland ein. Sie war im Glauben, ein Kind gehöre automatisch zur Mutter. Schließlich hat sie das alleinige Sorgerecht und selbst eine Aufenthaltserlaubnis. Allein, weder beim Regierungspräsidium Stuttgart, das an die Kollegen in Karlsruhe verweist, noch beim dortigen Regierungspräsidium ist Kims Fall bekannt. „Der Fall wurde uns von der Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart bisher nicht zur Duldungserteilung vorgelegt“, heißt es in Karlsruhe. Dort legt die Stadt üblicherweise solche Fälle vor. Sie hat sich auf eine Anfrage bis Redaktionsschluss nicht geäußert. Stattdessen hat die Ausländerbehörde in fast schon für diesen Fall gewohnter Manier agiert – und hat Malala Ravalolna wieder sehr kurzfristig einbestellt.

Aber auch Malala Ravalolna Aufenthaltsstatus ist nicht mehr sicher. Da der Schichtdienst in Klinikum nicht kompatibel war mit der Lebensrealität einer alleinerziehenden Mutter, suchte Malala Ravalolna eine neue Ausbildungsstelle als Erzieherin. Der Vertrag platzte jedoch, weil die Ausländerbehörde bei der Berechnung des Malala Ravalolna zur Verfügung stehenden Geldes auf eine sogenannte Sozialbedürftigkeit in Höhe von 221,15 Euro kam. Eine Differenz, die der Mutter fehlt, um ohne staatliche Unterstützung für ihren Unterhalt aufkommen zu können. Die Stadt verlängerte folglich die an die Arbeit gekoppelte Aufenthaltserlaubnis nicht.

Kims Mutter bereitet sich inzwischen auf den Einbürgerungstest vor. Sie will zeigen, dass sie sich in Deutschland eine Zukunft aufbauen möchte. Zudem will sie sich zu einem C1-Deutschkurs anmelden – und sie sucht nach der im Herbst geplatzten Ausbildungsstelle eine neue Stelle als Erzieherin. Ebenfalls wie die ursprünglich favorisierte Ausbildung zur Pflegefachkraft ein Beruf, in dem händeringend Fachkräfte gesucht werden. Bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber, dem Klinikum Stuttgart, läuft gerade eine Bewerbung. Auch sonst kommen von dort aufmunternde Signale. Reaktionen wie diese sind für sie ein Lichtblick in ihrer unsicheren Lebenssituation.

Im Weraheim ist man in großer Sorge um Malala und ihren Sohn Kim. Foto: Hilke Lorenz/StZN

Und es ist auch nicht die einzige Rückmeldung, die sie bekommen hat. Nachdem ihre Situation durch unsere Berichterstattung öffentlich geworden ist, haben sich mehrere Menschen gemeldet, die die fehlenden 221,15 Euro übernehmen wollen. Eine Stiftung hat angeboten, den Betrag für die Dauer eines Jahres zu zahlen. Ein Rentner, dessen Frau vor kurzem verstorben ist, will mit der Witwenrente seiner Frau, die er nun zusätzlich bekommt, Malala Ravalolna dauerhaft unterstützen. Das wäre für ihn eine Art Vermächtnis seiner Frau und ganz in ihrem Sinne, sagt er. Und eine andere Frau hat einfach 150 Euro in einen Umschlag gesteckt und im Weraheim vorbeigebracht. Malala Ravalolna rühren diese Angebote. Ihre Situation und die ihres Sohnes ist jedoch unverändert unsicher.