Josefa von Hohenzollern erzielt vor gegen Gericht einen Teilerfolg gegen den amtierenden Leonberger OB Cohn. Foto: Simon Granville

Der Leonberger OB hatte gegen einen Comic seiner Stellvertreterin geklagt. Die Richter geben ihr in weiten Teil Recht, aber nicht in allen

Eine Erklärung für die Öffentlichkeit wollte Josefa von Hohenzollern-Emden nach ihren Angaben im Juni dieses Jahres geben, als sie ein Video mit dem Titel „Märchen über Klara“ auf ihrem Facebook- und Instagram-Profil hochlud. Sie habe auf künstlerische Art und Weise eine Antwort auf die Frage geben wollen, warum sie seit gut zwei Jahren nicht mehr im Rathaus arbeite.

Richter geben Josefa von Hohenzollern in weiten Teilen Recht

Der knapp sechsminütige Film, den die zwangsbeurlaubte Erste Bürgermeisterin und damalige OB-Kandidatin mithilfe einer KI-Software generiert hatte, handelt von einer fiktiven Löwenstadt und dem Konflikt zwischen einer Turmhüterin Klara und dem Obersten im Rat. Das Ganze wird als „erfundene Geschichte“ bezeichnet, doch es war unschwer zu erkennen, dass es in diesem Film um den langjährigen Streit zwischen Leonbergs Oberbürgermeister Martin Cohn und seiner Stellvertreterin Josefa von Hohenzollern ging.

Cohn sah sich durch den Film in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und hatte am Landgericht Stuttgart eine sogenannte Unterlassungsklage eingereicht. Darüber hatte die 11. Zivilkammer Ende August verhandelt. Nunmehr hat sie das Urteil verkündet und Josefa von Hohenzollern in weiten Teilen Recht gegeben.

Martin Georg Cohn soll Großteil der Prozesskosten tragen

Den Hauptantrag auf Löschung des Videos wiesen die Richter zurück, wie sie es bereits beim ersten Termin angedeutet hatten. Ein Gesamtverbot des Films würde zu weit gehen, da dies einen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen würde. „Verbieten kann man nur, was rechtswidrig ist“, hatte der Vorsitzende Richter erklärt.

Martin Georg Cohn gratuliert seinem Nachfolger im Leonberger OB-Amt. Foto: Simon Granville

Als rechtswidrig stufte die Kammer jedoch drei von vier in dem Video gemachten strittigen Aussagen, die Josefa von Hohenzollern nun nicht mehr verwenden darf. Da aber der Hauptantrag insgesamt vom Gericht abgelehnt wurde, verurteilten die Richter Martin Georg Cohn, 78 Prozent der Prozesskosten zu tragen, Josefa von Hohenzollern die restlichen 22 Prozent.

Keine Auswirkung auf OB-Wahl

Praktische Auswirkungen hat das Urteil nicht mehr, da Josefa von Hohenzollern das Video auf Bitten der Kammer bereits im August vom Netz genommen hatte. Auch auf den OB-Wahlkampf hatte die Angelegenheit zumindest für die Kandidatin keine positiven Effekte: Ihr Konkurrent Tobias Degode hatte die Wahl vor einer guten Woche im ersten Durchgang gewonnen.