Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im März beschlossen. (Symbolbild) Foto: dpa/Daniel Karmann

Sexuelle Gewalt gegen Kinder wird künftig mit härteren Strafen geahndet. Einen entsprechenden Beschluss billigte der Bundesrat. Auch der Besitz von Kinderpornografie soll demnach schärfer sanktioniert werden.

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin Strafverschärfungen für sexuelle Gewalt gegen Kinder gebilligt. Die Taten werden künftig grundsätzlich als Verbrechen geahndet. Die Mindeststrafe ist ein Jahr Freiheitsentzug, die Höchststrafe steigt von zehn auf 15 Jahre Haft.

Die Mindeststrafe gilt auch für den Besitz und die Verbreitung von Bildern und Filmen, sogenannter Kinderpornografie. Bisher konnten Täter unter Umständen mit Geldstrafen davonkommen. Die Höchststrafen steigen für den Besitz von drei auf fünf Jahre und von fünf auf zehn Jahre Haft für die Verbreitung der Missbrauchsdarstellungen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte den Gesetzentwurf nach Bekanntwerden mehrerer schwerer Missbrauchskomplexe im vorigen Jahr vorgelegt.

Lesen Sie hier: Kinderpornografie – Polizei durchsucht Häuser in Bayern und Baden-Württemberg

Gesetz sieht weitere Verschärfungen vor

Das Gesetz, das der Bundestag bereits im März beschlossen hat, sieht eine ganze Reihe weiterer Änderungen zur besseren Prävention und effektiveren Strafverfolgung vor. So sollen etwa in Kindschaftsverfahren an Familiengerichten Kinder grundsätzlich angehört werden, um drohende Gefahren zu erkennen. Während die Begleit-Maßnahmen weitgehend unstrittig sind, fürchten Experten, dass die pauschale Erhöhung der Mindeststrafen sich in der Praxis zu Lasten der Betroffenen auswirken könnte, da wegen der schwierigen Beweislage Tatverdächtige meist nur nach einem Geständnis verurteilt werden können.

Das ursprüngliche Vorhaben, Missbrauch im Gesetz künftig als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ zu bezeichnen, wird nicht umgesetzt. Es bleibt bei der Bezeichnung Kindesmissbrauch. Dafür hatte sich der Bundesrat eingesetzt. Auch Sachverständige hatten gewarnt, die neue Bezeichnung könne zu dem Missverständnis führen, dass sexuelle Handlungen an Kindern nur strafbar seien, wenn sie mit Gewalt verbunden sind.