KfW-Förderkredite können beantragt werden. Foto: Frank Rumpenhorst/picture allianz/dpa

Die Bundesregierung verlängert das Sonderprogramm der staatlichen Förderbank KfW. Wie lange noch und wie viel Geld Corona-notleidende Firmen beantragen können.

Stuttgart - Die Bundesregierung verlängert das Sonderprogramm der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) um vier Monate bis Ende April 2022, um corona-notleidende Unternehmen zu unterstützen. Damit könnten weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen Kredite bekommen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von KfW, Finanz- und Wirtschaftsministerium.

Auch die Kreditobergrenzen werden angehoben. Im KfW-Schnellkredit betragen sie für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Millionen Euro (bisher 1,8 Millionen Euro). Für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten sind es 1,5 Millionen Euro (bisher 1,125 Millionen Euro) und für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten liegt die Kreditobergrenze bei 850 000 Euro (bisher 675 000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 werde beibehalten, heißt es weiter. Im KfW- Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren steigt die Kreditobergrenze von bislang 1,8 Millionen auf 2,3 Millionen Euro.

Bislang 52 Milliarden Euro an Unternehmen zugesagt

Das KfW-Sonderprogramm ist im März 2020 gestartet, um die Coronakrise für Unternehmen abzufedern. Bislang wurden laut Bundesregierung bereits mehr als 52 Milliarden Euro an über 145 000 Firmen zugesagt.

Außerdem wurden die Überbrückungshilfen – also Erstattungen der Fixkosten – bis Ende März 2022 und damit um drei Monate verlängert. Sie sind zudem großzügiger ausgestaltet. Besondere Unterstützung sollen Unternehmen erhalten, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – wie Schausteller Marktleute und private Veranstalter. Beispielsweise sollen sie einen leichteren Zugang zu Eigenkapitalzuschüssen erhalten. Selbstständige sollen für Januar bis März jeweils bis zu 1500 Euro pro Monat als Zuschuss beantragen können.