In voller Montur sind Einsatzkräfte kaum voneinander zu unterscheiden. In solchen Einsätzen – wie hier beim Fußball – sollen sie eine anonyme Kennzeichnung bekommen. Foto: 7aktuell/Andreas Werner (Archiv//)|

Mit der nun beschlossenen anonymen Kennzeichnungspflicht können Polizei und Kritiker leben. Der Gesetzgeber muss die Polizei aber vor pauschalen Vorverurteilungen schützen, meint unsere Polizeireporterin Christine Bilger.

Die Kennzeichnung kommt. Doch nur für stehende Einheiten, die bei großen Lagen im Einsatz sind. Das ist eine Teillösung, mit der die Polizei und alle, die darauf gedrungen hatten – vor allem Kritikerinnen und Kritiker der Einsatzkräfte – nun erst einmal umzugehen lernen müssen. Die Beamtinnen und Beamten der Einsatzhundertschaften etwa, wie sie bei großen Demos und Fußballspielen im Einsatz sind, sollen in ihren Einsatzanzügen mit Helm und Schutzausstattung so zu erkennen sein, wenn der Verdacht einer falschen oder gar strafbaren Handlung gegen eine oder einen von ihnen aufkommt.

Das wird helfen. Zum einen beruhigt es all jene, die bislang kritisierten, Einsatzkräfte könnten aus der anonymen Masse heraus unrechtmäßig handeln, ohne Angst, jemals entdeckt zu werden. Es hilft aber auch den Polizistinnen und Polizisten. Denn kommt der Vorwurf auf, jemand habe Polizeigewalt erlitten, kann der Fall einfacher als bislang aufgeklärt werden. Bei berechtigten Vorwürfen hilft das, die nicht vorschriftsgemäß handelnde Person zu finden. Aber es schützt die Beamtinnen und Beamten auch vor unberechtigten Vorwürfen, weil diese leichter aus der Welt zu schaffen sein sollen – die Praxis wird zeigen, ob die Hoffnung auf diese Erleichterungen begründet ist.

Einen Effekt darf die Entscheidung von Grün-Schwarz jedoch nicht habe: Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, die Kennzeichnung sei notwendig, weil von den Einsatzkräften eine Gefahr ausgehe – wie es zum Beispiel in extremistischen und verschwörungstheoretischen Kreisen verbreitet wird. Auch hier muss die Landesregierung ein waches Auge haben: Ein Zeichen des Misstrauens oder gar eine Vorverurteilung der Beamtinnen und Beamten, die bei den Einsätzen oft ebenfalls hart angegriffen werden, darf auf keinen Fall geschehen.