Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) präsentiert ein Plakat für eine neue Impfkampagne während einer Pressekonferenz nach einem Treffen im Kanzleramt. Foto: AFP/Hannibal Hanschke

Die Ministerpräsidentenkonferenz spricht sich für eine Priorisierung bei den PCR-Tests aus. In Baden-Württemberg sollen die Beschlüsse weitestgehend mit denen der MPK übereinstimmen.

Berlin - In Deutschland kommen die medizinischen Labore immer schwerer mit der stetig steigenden Nachfrage an PCR-Tests zurecht. Da sich die Lage aufgrund der raschen Verbreitung der Omikron-Variante noch verschärfen wird, stand die Frage der Testung am Montag im Mittelpunkt der Konferenz der Ministerpräsidenten (MPK) mit der Bundesregierung. Wir fassen die wichtigsten Beschlüsse zusammen:

Testen

In einer etwas schwammigen Formulierung heißt es, die Ministerpräsidenten nähmen den Beschluss der Ländergesundheitsminister „zur Kenntnis“, die verfügbaren PCR-Tests künftig auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen, zu konzentrieren. Das heißt, dass künftig vorzugsweise Personal in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe einen PCR-Test erhalten, wenn bei ihnen ein Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Das gilt auch für Hochrisikopatienten. Die entsprechende Anpassung der Testverordnung soll der Bundesgesundheitsminister schnell vorlegen. Karl Lauterbach hatte bereits im Vorfeld dargelegt, dass aus seiner Sicht auf einen PCR-Test künftig verzichtet werden soll, wenn ein Antigentest positiv ausfällt oder die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt.

Kontaktnachverfolgung

Auch die Gesundheitsämter haben aufgrund der hohen Fallzahlen immer größere Probleme, die Kontakte von Infizierten nachzuverfolgen. Auch hier soll eine Priorisierung stattfinden. Infektionsfälle mit Bezug zu Kliniken oder Pflegeeinrichtungen werden Vorrang haben, hat Lauterbach gemacht.

Isolation und Quarantäne

Für erkrankte Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gelten nun die allgemeinen Regeln: Die Isolation nach nachgewiesener Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest beendet werden. Ohne Test endet sie nach zehn Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist auch eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Wer einen vollständigen Impfschutz durch die Booster- Impfung nachweisen kann, ist von der Quarantäne für Kontaktpersonen ausgenommen.

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Impfkampagne

Erneut appelliert die Runde an alle Bürger, ihre Boosterimpfung vornehmen zu lassen und an alle Nichtgeimpften, sich umgehend die erste Impfung zu holen. Die Impfkampagne soll weiter intensiviert werden. Radiospots und Appelle in den sozialen Netzwerken sollen hinzukommen.

Öffnungsperspektiven

Im Vorfeld wurde spekuliert, ob die Politik Perspektiven für die schrittweise Rückkehr zu einem normalen Alltag aufzeigen sollte. Die Runde betont aber ausdrücklich, dass vorerst alle einschränkenden Regelungen weiter bestehen bleiben sollen. „Kurs halten“, sagt Bundeskanzler Olaf Scholz. Bund und Länder wollen Öffnungsperspektiven erst für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung von kritischer Infrastruktur und dem Gesundheitssystem ausgeschlossen werden kann. Die Vorgaben für Großveranstaltungen im Freien sollen aber zügig vereinheitlicht werden.

Offene Fragen

In Hinblick auf die Priorisierung bei den PCR-Tests stellt sich die Frage, wie Betroffene künftig ihre Infektionen nachweisen sollen, etwa gegenüber ihrem Arbeitgeber, und welchen rechtlichen Status der Nachweis einer Infektion mittels Antigen-Schnelltest künftig haben soll. Dazu konnte das Bundesgesundheitsministerium am Montag noch keine Details nennen. Durchaus kontrovers wurde auch die Notwendigkeit diskutiert, die Corona-Hilfen für die Wirtschaft über März hinaus zu verlängern. Die Länder befürworten das. Die Bundesregierung soll bis zur Februar-Sitzung ein Konzept vorlegen.

Umsetzung in Baden-Württemberg

Im Laufe dieser Woche will die Landesregierung ihre Coronaverordnung ändern. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am Montag bereits das grundsätzliche Festhalten an den aktuellen Corona-Maßnahmen verteidigt. Das Land wird zu den Alarmstufen zurückkehren. Gegenwärtig ist die Alarmstufe II in Kraft, obwohl die Voraussetzungen dafür bei den Krankenhauseinweisungen und der Belegung der Intensivstationen nicht gegeben waren. Die Verordnung könnte gegen Ende der Woche in Kraft treten.

Wird es im Land Lockerungen geben?

Kretschmann kündigte an, es werde keine größeren Lockerungen oder Verschärfungen geben. „Es wird also jetzt nicht zu gravierenden Änderungen nach oben oder unten kommen.“ Man müsse abwarten, wie genau sich die Omikron-Variante auswirke. So dürften bei den derzeit gültigen Regeln bei einer Rückkehr zur Alarmstufe I Clubs wieder geöffnet werden, im Einzelhandel wäre 3G statt derzeit 2G die Vorgabe, in Restaurants würde 2G statt 2G plus gelten. Die geplanten Anpassungen können jedoch dazu führen, dass es weiterhin bei den schärferen Maßnahmen bleibt.