Das Verfassungsgericht gibt Hinweise zur Impfpflicht. Foto: dpa/Marijan Murat

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Richter verraten zwischen den Zeilen aber auch noch mehr, kommentiert Christian Gottschalk.

Karlsruhe - Anders als Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der (nicht nur) in Corona-Fragen einen klaren Kurs vermissen lässt, bleibt das Bundesverfassungsgericht seiner Linie treu. Die Überprüfung des Gesetzes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht offenbart zwar Mängel, aber nicht an tragenden Teilen. Wie schon beim Beschluss zur Bundesnotbremse hat Karlsruhe die Regeln passieren lassen. Die medizinischen Gefahren der Corona-Infektion werden in Karlsruhe nach wie vor sehr ernst genommen, erst recht im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes.