Bahrprobe: Der Söldner Hans Spiess wird in Ettiswil des Mordes „überführt“, weil die Leiche seiner Frau bei Berührung zu bluten beginnt (aus der „Luzerner Chronik“ des Diebold Schilling 1513). Foto: Wikipedia/gemeinfrei

Wenn irdische Richter nicht weiterwussten, musste im frühen Mittelalter der Allmächtige entscheiden. Mithilfe von Gottesurteilen wurde im christlichen Abendland jahrhundertelang Recht gesprochen. Mit Gerechtigkeit hatte dies aber wenig zu tun.

Stuttgart/Aachen - Im „Sachsenspiegel“, dem wohl ältesten deutschen Rechtsbuch, heißt es an einer Stelle, dass ein wegen Raub oder Diebstahl Beschuldigter drei Möglichkeiten habe, seine Unschuld zu beweisen: „das heiße Eisen zu tragen, bis zum Ellbogen in einen Kessel mit siedendem Wasser zu greifen oder sich gegen einen Kämpen zu wehren“.