So sieht es aus, das neue Jugendticket in Baden-Württemberg. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der März bringt viele Neuerungen für die Menschen in Deutschland und besonders im Südwesten. Alle Änderungen im Überblick.

Für die Menschen in Deutschland ändert sich ab dem 1. März einiges: Die allermeisten noch verbliebenen Corona-Maßnahmen fallen. Die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom greifen, und Studierende sollen endlich auch eine Energiepauschale beantragen können. In Baden-Württemberg startet zudem das Jugendticket, mit dem Schüler, Auszubildende und Studenten für 365 Euro im Jahr den Nahverkehr im ganzen Südwesten nutzen können.

Die Veränderungen im Überblick

Die Energiepreisbremsen greifen: Zum 1. März greifen die von der Ampelregierung als Entlastungsmaßnahme beschlossenen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom - und zwar rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat zahlt Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und Marktpreis. Bei Gas liegt der Deckel bei zwölf Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent.

Durch die Preisbremse verringert sich bei Preisen oberhalb des Deckels der monatliche Abschlag. Auf der Jahresabrechnung für 2023 wird dann zu sehen sein, wie hoch der Verbrauch tatsächlich war. Bei Zentralheizungen müssen Vermieterinnen und Vermieter oder die Hausverwaltungen die Entlastung über die Jahresnebenkostenabrechnung weitergeben - was also noch dauert.

Mehr Informationen zur Energiepreisbremse gibt es hier

Fast alle verbliebenen Corona-Maßnahmen fallen: Für Besucherinnen und Besucher medizinischer Einrichtungen fällt zum 1. März die Testpflicht. Auch die Maskenpflicht für Beschäftigte sowie Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen endet.

Die Maßnahmen sollten eigentlich noch bis April gelten. Angesichts der seit Wochen stabilen Infektionslage verständigten sich Bund und Länder aber auf die vorgezogene Rücknahme. Die Maskenpflicht für Besucher von Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen gilt allerdings noch bis zum 7. April.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) erklärte: „Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten.“

Mehr Informationen zum Ende der Corona-Maßnahmen gibt es hier

Baden-Württembergs Jugendticket startet: Junge Menschen in Baden-Württemberg können künftig für 365 Euro im Jahr durchs ganze Land fahren. Das Jugendticket kann jeder kaufen, der noch nicht 21 Jahre alt ist. Wer in einer Aus- oder Fortbildung ist, darf das Ticket bis zum 27. Geburtstag nutzen.

Das Jugendticket gilt in allen 19 Verkehrsverbünden im Land – ausgenommen ist nur der Fernverkehr, also eine Fahrt mit dem ICE oder IC.

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Inflationsausgleich für Studierende: Spätestens Mitte März sollen alle Studentinnen und Studenten eine Einmalzahlung von 200 Euro beantragen können. Das Geld ist dafür gedacht, die gestiegenen Energiepreise und sonstigen Lebenshaltungskosten abzufedern. Anspruchsberechtigt sind nach Angaben des Bundes 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschüler und Fachschülerinnen. Sie sollen von ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode erhalten und damit online den Antrag aufrufen können. Wann genau das Geld fließt, ist allerdings immer noch offen.

Mehr Informationen zur Energiepauschale für Studenten gibt es hier

Private Ebay-Verkäufe werden kostenlos: Drei, zwei, eins, meins – private Verkäufe auf Ebay kosten ab dem 1. März nichts mehr. Der Onlinehändler streicht für diese Verkäufe die Verkaufsprovision von elf Prozent des Gesamtpreises und die Einstellgebühr von 35 Cent. Für gewerbliche Händlerinnen und Händler bleibt es bei den Gebühren.  

Mehr Informationen zu den fallenden Ebay-Gebühren gibt es hier

Neubau-Förderprogramm startet: Für den Neubau oder Kauf einer klimafreundlichen und energieeffizienten Wohnung gibt es ab März auf Antrag zinsverbilligte Kredite von der staatlichen Förderbank KfW. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro, für Wohngebäude mit Nachhaltigkeits-Qualitätssiegel auch 150.000 Euro.

Mehr Informationen zum Neubau-Förderprogramm gibt es hier

Gefördert werden Gebäude mit geringen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom. Insgesamt gibt es 750 Millionen Euro vom Staat. Dazu kommen 350 Millionen Euro speziell für Familien - dieses Programm soll im Juni starten.