Eine Maskenpflicht gilt in Baden-Württemberg nun etwa noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Arztpraxen. In Zahnarztpraxen fällt sie künftig weg. Foto: dpa/Marijan Murat

Seit diesem Dienstag gibt es in Baden-Württemberg neue Vorgaben für die Absonderungspflichten für Corona-Infizierte. Was gilt künftig konkret für Infizierte und deren Kontaktpersonen? In welchen Praxen muss man künftig noch Maske tragen? Ein Überblick.

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich künftig in aller Regel nur noch für fünf Tage isolieren – mit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung an diesem Dienstag gilt diese Regelung in Baden-Württemberg. Eine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen von Infizierten oder für deren Haushaltsangehörige entfällt nun komplett.

Hintergrund ist, dass die Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus in den meisten Fällen milder verlaufen und die Gesundheitssysteme – insbesondere die Kliniken – derzeit nicht überlastet sind. Laut dem baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) habe sich die Situation zuletzt auch nicht weiter verschärft, er geht demnach von „einem langsamen, aber kontinuierlichen Rückgang der Infektionen“ aus.

Isolation endet nach fünf Tagen, sofern keine Symptome mehr bestehen

Konkret bedeutet die neue Coronaverordnung: Wer durch einen PCR-Test oder einen Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich weiterhin verpflichtend sofort in Isolation begeben. Diese Isolation endet nach fünf Tagen, allerdings nur dann automatisch, wenn der oder die Betroffene seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr hat. Wer weiter Krankheitssymptome wie Husten zeigt, muss sich auch weiter isolieren – und zwar wie bislang auch für zehn Tage. In beiden Fällen ist es nicht mehr nötig, sich negativ zu testen – es sei denn, man arbeitet im medizinisch-pflegerischen Bereich. Dessen Personal darf nur nach einem negativen Test wieder arbeiten.

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In Baden-Württemberg werden Stand Dienstagabend noch 147 Menschen mit einer Corona-Infektion intensivmedizinisch behandelt, auf den Normalstationen waren es 1247 – eine Woche zuvor waren es noch 1403 Patientinnen und Patienten. Am Dienstag wurden dem Landesgesundheitsamt demnach 12 606 neue Coronainfektionen gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz sank im Vergleich zur Vorwoche deutlich, von 796,1 Infizierten je 100 000 Einwohnern auf 536,1.

Maskenpflicht in Arztpraxen, aber nicht mehr in Zahnarztpraxen

Im Land gilt derzeit noch eine Maskenpflichtin öffentlichen Verkehrsmitteln, in Arztpraxen, für den Rettungsdienst und dessen Einsatzorte und in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

In Zahnarztpraxen dagegen gilt seit dem 2. Mai keine Maskenpflicht mehr. Hier hat das Bundesgesundheitsministerium laut Landesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt, dass diese Pflicht explizit nur in Arztpraxen gelten soll.