Einschränkungen für Ungeimpfte dürfen nur dem Schutz von Grundrechten dienen und nicht der Erziehung von Bürgern. Foto: dpa/Marijan Murat

Corona-Einschränkungen dienen dem Schutz der Grundrechte. Sie sind nicht dazu da, bockige Bürger zu bezwingen.

Stuttgart - Die Politik tut gut daran, Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie sorgfältig zu erklären. Dass dies nicht selbstverständlich ist, zeigt das Robert-Koch-Institut (RKI) in negativer Mustergültigkeit. Es verfügte, dass der Status als Genesener nur noch drei Monate gilt. Wer abends genesen ins Bett ging, wachte morgens ungenesen auf. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dazu, Ungeimpfte könnten die Regelung auch als „Anreiz sehen, sich impfen zu lassen“.