Alle Mitarbeiter von Altenheimen müssen geimpft sein. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Kliniken und Altenheime sollen ihre Meldungen über ungeimpfte Mitarbeiter erst nach dem 15. März einschicken.

Kreis Böblingen - Vom 15. März an gilt eine Impfpflicht für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen. Das Böblinger Gesundheitsamt bereitet sich aktuell auf die Meldungen vor, die in diesem Zusammenhang erwartet werden.

Auf der Homepage des Landratsamts stehen alle Infos

Auf der Homepage des Landkreises sind die Infos bereitgestellt, die derzeit vorliegen. Jedoch steht noch manches aus, vor allem ein Meldeformular, das die Einrichtungen nutzen sollen. Deshalb wird dringend darum gebeten, Meldungen erst nach dem Stichtag 15. März 2022 zu machen; und dann auch möglichst gesammelt. Auch betroffene Personen selbst sollten jetzt bitte keine individuellen Meldungen oder Anträge auf Ausnahmegenehmigungen an das Gesundheitsamt stellen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Die Informationen und weiterführende Links rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht finden sich auf www.lrabb.de, Stichwort Infos zum Coronavirus. Auf den verlinkten Seiten finden sich viele Fragen beantwortet – es wird deshalb auch dringend darum gebeten, dort nachzulesen und von Einzelanfragen abzusehen.

Es besteht für die Einrichtungen eine Meldepflicht

Medizinische und pflegerische Einrichtungen sind nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, die Mitarbeitenden zu melden, die zum Stichtag 15. März noch ungeimpft oder nicht aktuell genesen sind, oder wo Zweifel an der Echtheit vorgelegter Atteste zur Impfbefreiung bestehen. Die Behörde muss die Personen zur Vorlage der entsprechenden Nachweise auffordern. Werden diese nicht vorgelegt, können Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden – so der aktuelle Stand der Dinge.