Plötzlich sollte die Wärmepumpe 23.000 Euro mehr kosten. (Symbolbild) Foto: Gordine N / shutterstock.com

Für eine Wärmepumpe und eine PV-Anlage muss Dietmar F. aus Marbach (Kreis Ludwigsburg) tief in die Tasche greifen. Er vertraute einem Handwerker – und wurde enttäuscht.

Als er die Rechnung für die Wärmepumpe bekam, fiel Dietmar F. aus allen Wolken. Saftige 77. 000 Euro verlangte der Handwerker – und nicht wie vertraglich vereinbart 54 .000 Euro. Für den Rentner aus Marbach ein Schlag ins Gesicht. Aber noch schlimmer: Weil er sich mit dem Handwerker vor Gericht streitet, ist auch die staatliche Förderung für die Wärmepumpe blockiert.

Am Anfang des Projekts standen Idealismus und der Wille, etwas für den Klimaschutz zu tun. Die 30 Jahre alte Gasheizung sollte erneuert werden, erzählt der 69-Jährige. Wieder eine Gasheizung zu nehmen, sei für ihn nicht infrage gekommen. „Überall wird immer geredet, man müsse etwas für den Klimaschutz tun, aber alles wird hinausgeschoben – wir wollten jetzt etwas tun.“ Gemeinsam mit seinem Sohn entschloss sich Dietmar F. für eine „Investition in die Zukunft“ und holte sich Angebote für eine Wärmepumpe ein, „die uns auch gut erschienen“.

Eine Zusammenspiel aus PV-Anlage und Wärmepumpe hat auch Dietmar F. vor Augen gehabt. Foto: Archiv (Ralph W. Meyer)

Die Wärmepumpe sollte mit 54. 000 Euro zu Buche schlagen – insgesamt nahm Dietmar F. ein Darlehen über 110 .000 Euro auf, denn neben der Wärmepumpe sollte auch eine PV-Anlage aufs Dach. „Das ist für uns nicht wenig Geld – wir gingen davon aus, dass der Kredit über mein restliches Leben hinausläuft.“ Umso schmerzhafter habe er am Ende die Rechnung empfunden. „Ich habe dem Handwerker gleich gesagt: Das kann ich nicht bezahlen.“

Bei der Beratung durch den Wärmepumpen-Händler sei ihm schon deutlich geworden, dass es sich um mehr Leistungen handeln würde als im Angebot enthalten, erklärt Dietmar F., aber über Preise habe man nicht gesprochen. Es sei um das Isolieren von Rohren, Mehrkosten für Material und die Demontage der Gasanlage gegangen. „Ich habe mich darauf verlassen, dass dies alles im Angebot enthalten ist.“

Fehlte ein Zusatzangebot? Dietmar F. sieht sich im Recht

Was aber muss F. als Eigentümer des Zwei-Familien-Hauses in Marbach dem Installateur der Anlage nun endgültig bezahlen? Darüber gehen die Meinungen auseinander. „Der Handwerker hatte uns nach seinem Angebot die zusätzlichen Leistungen erklärt, aber uns darüber nichts Schriftliches und keinen Kostenvoranschlag vorgelegt.“

Dietmar F. sieht sich daher im Recht, nur die 54.000 Euro zu zahlen: „Unser Rechtsanwalt sagt: Der Handwerker hätte uns dafür ein gesondertes Angebot machen müssen.“ Stattdessen habe er ihn mit der falschen Aussage abgespeist: „Wenn Sie mehr abrechnen, wird auch die Förderung höher.“

Das größte Problem für Dietmar F. ist die fehlende staatliche Förderung, auf die er sich verlassen hat. Erst wenn er die Endabrechnung vorlegen kann, bekommt der Marbacher die Förderung von 21.000 Euro durch das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (Bafa). Die würde immerhin 35 Prozent der Antragssumme entsprechen.

Nun muss der Marbacher abwarten, was bei einem Zivilprozess herauskommt. Mit welchen Tricks die schwarzen Schafe in der Branche arbeiten, ist Dietmar F. nach eigenen Angaben nicht bewusst gewesen. Jetzt komme es darauf an, den Rechtsstreit möglichst zeitnah zu klären, denn die Kredite liefen weiter und blieben ohne eine staatliche Förderung und Abzahlung natürlich hoch.

Für Dietmar F. bleiben derzeit noch viele Fragen offen. Er habe mehrfach beim zuständigen Bafa in Eschborn bei Frankfurt angerufen und sich erkundigt, ob er etwa an höhere Fördergelder kommen könne, wenn er sich mit dem Handwerker noch einige. Dies habe ihm eine Bafa-Mitarbeiterin so erklärt, aber eine andere habe ihm bei einem erneuten Anruf mitgeteilt, dass das Fördergeld sich nur nach dem eingereichten Ursprungsantrag richten könne und dass die Endabrechnung darüber vorliegen müsse.

Für die Prüfung braucht es die Schlussrechnung

An eine solche Endabrechnung zu gelangen, die identisch mit dem ursprünglichen Leistungskatalog ist – daran ist aus Sicht von Dietmar F. aber angesichts des Rechtsstreits noch nicht zu denken. Er frage sich ernsthaft, ob das Bafa auf solche Fälle vorbereitet sei.

Das Bafa bestätigt die Aussagen von Dietmar F.: „Grundsätzlich benötigen wir für die Rechnungsprüfung die Schlussrechnung des Fachunternehmens“, teilt ein Sprecher mit. Ohne diese Rechnung könne auch nicht der ursprünglich genehmigte Förderbetrag ausgezahlt werden. Die Streitparteien müssten sich einigen oder das Urteil abwarten.

Verbraucherzentrale sieht bei Angeboten hohe Defizite

Hohe Defizite erkennt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bei Angeboten zu PV-Anlagen und Wärmepumpen. „Speziell zur Wärmepumpe sehen wir erhebliche Probleme“, sagt Matthias Bauer, Fachreferent für Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale. Wenn es im Angebotsprozess Fehler und Unstimmigkeiten gebe, habe das immer Folgen. „Der Einbau einer Wärmepumpe ist ambitioniert – Planungs- und Ausführungsfehler führen fast immer zu Teuerungen oder falscher Leistungsauslegung.“ Die Verbraucher sollten auf der Hut sein und im Zweifel einen Experten hinzuziehen.

Laut Bauer seien aber nicht nur Verbraucher gefordert, auch die Handwerker müssen sich an Standards in Angeboten und Kostenkalkulationen halten. „Nach unseren Erfahrungen ist das auch ein Tor für unseriöse und benachteiligende Bauausführungen.“ Private Verbraucher seien oft überfordert, Angebote für eine Wärmepumpe zu verstehen und zu bewerten. „Viele technische Details, aber vor allem die äußerst unterschiedliche Darstellung von Angeboten, sowie fehlende rechtliche Kenntnisse lassen Verbraucher verzweifeln.“