Ein gültiger Reisepasse ist Voraussetzung, um ein Visum für Deutschland zu bekommen. Foto: dpa/Daniel Naupold

Es ist still geworden um die Aufnahme von Erdbebenopfern aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet. Wie viele Menschen sind bisher bei Verwandten in Deutschland untergekommen? Das Auswärtige Amt nennt nun Zahlen.

Das vereinfachte Visaverfahren für die Aufnahme von Menschen, die bei den Erdbeben in der Türkei und Syrien Anfang Februar ihr Obdach verloren haben, kommt in Gang. Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes wurden bis vergangenen Freitag 4539 Visa für Personen ausgestellt, die von der Katastrophe betroffen sind, und die nun vorübergehend bei Verwandten in Deutschland unterkommen können. „3862 davon waren Schengenvisa nach dem von der Bundesregierung beschlossenen vereinfachten Verfahren“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Bei den anderen 677 Visa hat es sich um sogenannte nationale Visa zum Familiennachzug nach Deutschland gehandelt.

Der Aufenthalt ist auf 90 Tage beschränkt

Auf Initiative vor allem von türkeistämmigen Politikern hatte die Bundesregierung Visaerleichterungen beschlossen. Die wirtschaftliche Situation muss nicht mehr dargelegt werden. Weiterhin erforderlich sind gültige Reisepässe und eine Verpflichtungserklärung von Verwandten in Deutschland, dass sie während des auf 90 Tage begrenzten Aufenthalts für die Antragsteller finanziell aufkommen.

Die Türkische Gemeinde und andere hatten bemängelt, dass die Hürden zu hoch seien, weil viele Betroffene über keinen Reisepass verfügten und die Ausstellung der Dokumente viele Wochen in Anspruch nehmen würde. Offenbar ist es in der Türkei gelungen, diesen Prozess zu verkürzen. Betroffene berichten, dass sie innerhalb von etwa zehn Tagen einen Pass erhalten hätten. Wie viele Betroffene kommen, ist ungewiss.