Unter Druck: Benjamin Netanjahu. Foto: /Debbie Hill

Trotz Haftbefehl: Der Chefankläger des Internationalen Gerichtshofs geht nicht einseitig vor, kommentiert Christian Rath.

Karim Khan, der britische Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), ist klug vorgegangen. Er hat zugleich Haftbefehle gegen die Hamas-Führung als auch gegen Israels Premierminister Netanjahu beantragt. Damit machte Khan deutlich, dass seine Anklagebehörde nicht einseitig agiert.

Zu Recht erläuterte Khan die Verantwortlichkeit der Hamas-Führung für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit am 7. Oktober. Mit den zugleich beantragten Haftbefehlen gegen die israelische Führung setzt Khan Israel nicht mit der Terrororganisation Hamas gleich und erkennt das Selbstverteidigungsrecht Israels an. Dennoch muss sich Israel an das Völkerrecht halten. Wer die Zivilbevölkerung aushungert und den Tod vieler Zivilisten in Kauf nimmt, begeht Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Khan glaubt, dass er hierfür klare Beweise hat. Entscheiden muss darüber aber eine weitere Instanz des IStGH. Die Vorwürfe sind aber so schwer, dass Deutschland und andere Unterstützer die militärische Hilfe für Israel kritisch überdenken sollten. Es ist auch deutsche Staatsräson, das internationale Recht zu verteidigen.