Schon vom nächsten Jahr an könnte die gesetzliche Pflicht zur Fotovoltaik gelten. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Pflicht zu Fotovoltaikanlagen auch auf privaten Neubauten und bei Dachsanierungen ist ein wichtiger Punkt für Grün-Schwarz. Aber was kommt da auf die Hausbesitzer eigentlich zu?

Stuttgart - Noch ist es nur ein dürrer Satz, mit dem die neue Pflicht für Häuslebauer im Koalitionsvertrag verankert ist. Aber der hat es in sich. Geplant sei die Einführung einer Solarpflicht für den Fotovoltaikausbau auf Gebäuden – einschließlich Solarthermie –, die die bestehende Fotovoltaikpflicht auf neue Wohngebäude und grundlegende Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden (Wohnen und Gewerbe) erweitere. Damit sind die privaten Häuslebesitzer mit im Boot: Und an einer anderen Stelle im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle prüfen, ob die Errichtung von Fotovoltaikanlagen nicht auch auf denkmalgeschützten Häusern erleichtert werden könne.