Allein 19 Zu-schnell-Fahrer kamen der Polizei vor die Linse. Foto: picture alliance//Thomas Frey

Zu schnell unterwegs, zu dicht aufgefahren: Bei einer Kontrollaktion auf den Autobahnen in den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg werden viele Verkehrssünder erwischt.

Bei einer großen Kontrollaktion der Polizei sind in der vergangenen Woche zahlreiche Verkehrssünder aufgeflogen. Allein 19 Fahrer wurden angehalten, weil sie zu schnell gefahren waren, vier davon sogar so schnell, dass sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen.

Die so genannten zivilen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizeiinspektion fanden an drei Vormittagen auf den Autobahnen statt, die zum Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums gehören. Das sind die A 8, die A 81 und die A 832 in den Kreis Böblingen und Ludwigsburg.

Neun Fahrer telefonieren am Handy

Neben den Geschwindigkeitsverstößen registrierten die Beamten sechs Fälle, in denen der Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug zu gering war. Neun Fahrer und Fahrerinnen wurden verwarnt, weil sie während der Fahrt am Handy telefoniert hatten. Auch verbotswidrige Überholvorgänge und fehlerhafte Fahrstreifenwechsel sind bei der groß angelegten Aktion aufgefallen.

Beeindruckt im negativen Sinne waren die Polizisten von einem Autofahrer, der gleich gegen mehrere Regeln verstieß: Mehrfach überschritt er das Tempolimit, zudem überholte er langsamere Autos rechts, und er hielt zu geringen Abstand zum Vordermann. Nach Angaben der Polizei drohen ihm nun ein zweimonatiges Fahrverbot, fünf Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeldbescheid im höheren dreistelligen Bereich. Wo genau dieser Verkehrssünder den Fahndern vor das Überwachungsfahrzeug fuhr, dazu macht die Polizei keine Angaben.

Aufnahmen sind beweissicher

Das eingesetzte Zivilfahrzeug der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg ist mit einer speziellen Kameratechnik ausgestattet, die Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen möglich macht. Aber auch andere Verkehrsverstöße kann sie „beweissicher“ auf Video aufzeichnen. Die Aufnahmen dienen in der Folge als Beweismittel im jeweiligen Verfahren.