Zur Zeit versucht Greenpeace juristisch für die Umwelt zu kämpfen. Foto: dpa/Pierre Gleizes

Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe wollen Unternehmen mit juristischen Mitteln zum Klimaschutz zwingen. Sollten sie Recht bekommen, könnte dadurch eine Klageflut drohen, kommentiert unser Autor Paul Vögler.

Berlin - Greenpeace besprüht schon lange keine Robben mehr mit Farbe. Mediale Beachtung erlangt die Umweltgruppe vor Gericht. Dass sie nun gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe unter anderem Daimler verklagen will, erscheint somit nicht besonders verwunderlich.

Umweltgruppen beziehen sich auf Karlsruher Entscheidung

Dennoch ist die Klage beachtenswert: Zum ersten Mal gehen Umweltverbände gegen Konzerne vor, indem sie sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres beziehen. Karlsruhe hatte geurteilt, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nachgebessert werden muss. Die Richterinnen und Richter argumentierten, dass zum Schutz des Lebens, der im Grundgesetz festgeschrieben ist, ebenfalls der Schutz durch Umweltbelastungen gehört.

Dieser Schutz müsse gewährleistet sein, „gleich von wem und durch welche Umstände“ die Umweltbelastung drohen. Wer alles darunter zu verstehen ist, bleibt in den Karlsruher Leitsätzen offen. Die Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen sieht darin jedenfalls „nicht nur Staaten, sondern auch große Unternehmen“, wie sie in einer Stellungnahme sagt. Mit dieser Argumentation sind die Klagen gegen Daimler, VW, BMW und Wintershall Dea verständlich. Doch ab wann ein Unternehmen groß ist, weiß niemand.

Könnten auch Landwirte verklagt werden?

Sollte das Urteil zugunsten der Umweltverbände ausfallen, stellt sich daher die Frage, wer als Nächstes verklagt werden kann. Muss der Landwirt, der seine Felder düngt, mit Klagen rechnen? Oder könnte im nächsten Schritt sogar die Nachbarin, deren SUV 15 Liter verbraucht und mit jeder Fahrt zum Bäcker die Umwelt belastet, vor Gericht geladen werden?

Sollte der Klage stattgegeben werden, kommt eine Menge Arbeit auf die Gerichte zu.