Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Trotz deutlich steigender Erkrankungszahlen will Baden-Württemberg seine Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie nicht verschärfen. Die Hintergründe.

Keine Änderung der Corona-Regeln im Südwesten: Das Kabinett beschloss am Dienstag in Stuttgart eine neue Corona-Verordnung, nach der die derzeit im Land geltenden Regelungen ab Oktober weitgehend beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden. Demnach wird es vorerst keine Maskenpflicht in Restaurants und Geschäften geben.

Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hatte aber vor kurzem weitere Regeln in Aussicht gestellt, sollte sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich verschlechtern. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag bei 273,6, in der Vorwoche noch bei 187,1.

Bestimmte Masken- und Testpflichten

In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln des Bundes zum Umgang mit der Pandemie vor. Bundesweit gilt eine Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können auch in Restaurants und anderen Innenräumen wieder das Tragen von Masken vorgeben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte zuletzt verkündet, er sehe das Land im „Übergang von der Pandemie zur Endemie“. Eine Überlastung der Kliniken sei derzeit nicht zu befürchten, da die neuen Omikron-Varianten zwar ansteckend seien, aber nicht zu gravierenden Erkrankungen führten. Das bedeute, dass er vom „Team Vorsicht“ ins „Team Liberalisierung“ wechseln könne. „Bei einer Endemie sind die Leute wieder selbst für sich verantwortlich. In der Phase sind wir.“