Die Justizvollzugsanstalt in Schwäbisch Gmünd ist das einzige reine Frauengefängnis in Baden-Württemberg. Foto: dpa/dpaweb

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können auch Häftlinge recht einfach ihr Geschlecht ändern. Doch automatisch verlegt werden sie deshalb noch nicht. Die Vollzugsbehörden schauen genau darauf, ob die neue Regelung missbraucht wird.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz hat Auswirkungen auf den Strafvollzug in Baden-Württemberg. Wie das Justizministerium in Stuttgart bestätigt, habe im November ein erster Gefangener beim für ihn zuständigen Standesamt eine Änderung des Geschlechts erklärt. Auch ein neuer Vorname sei angemeldet worden. Nach dem neuen Gesetz sind keine Gutachten und Gerichtsentscheide für die Eintragung einer anderen Geschlechteridentität mehr nötig. Als erstes hatten „Südkurier“ und „Badische Neueste Nachrichten“ über den Fall berichtet.