Für den ehemaligen SAP-Betriebsratschefs Ralf Zeiger bleibt es bei der fristlosen Kündigung. (Symbolfoto) Foto: dpa/Uwe Anspach

Es bleibt bei der fristlosen Kündigung des ehemaligen SAP-Betriebsratschefs Ralf Zeiger. Am Mittwoch wies das Arbeitsgericht Mannheim eine entsprechende Klage ab.

Mannheim - Die fristlose Kündigung des ehemaligen SAP-Betriebsratschefs Ralf Zeiger hat Bestand. Das Arbeitsgericht Mannheim wies am Mittwoch die Kündigungsschutzklage dagegen ab, wie eine Sprecherin mitteilte. Angaben zur Begründung machte sie zunächst nicht. Ein Vergleich war im Vorfeld bei einem Gütetermin nicht zustande gekommen.

Der Softwarekonzern hatte Zeiger vorgeworfen, interne Betriebsratsdokumente gefälscht oder gelöscht zu haben - womöglich, um einen Betriebsratskollegen zu decken. Man habe ihn als Betriebsratschef um Mithilfe bei der Aufklärung in einem Compliance-Verfahren gegen einen Kollegen aus dem Betriebsratsgremium gebeten - dort stehe der Verdacht von Lohnbetrug im Raum.

Der Anwalt von Zeiger hatte anlässlich des Gütetermins bereits erklärt, sein Mandant habe Eingriffe in bestimmte Dokumente eingeräumt. Aber er habe diese auch wieder rückgängig gemacht und sich mehrfach entschuldigt. Zeiger hatte im Sommer von SAP die fristlose Kündigung erhalten, daraufhin wehrte er sich mit einer Klage. Schon vor dem Rausschmiss hatte er seinen Posten als Betriebsratschef niedergelegt. Von seinem Posten im SAP-Aufsichtsrat wurde er inzwischen gerichtlich abberufen.