Tauberbischofsheim (hier der Marktplatz) muss neu gewählt werden. Foto: dpa/Ronald Wittek

Mehr als drei Jahre nach der Kommunalwahl muss Tauberbischofsheim den Gemeinderat neu wählen – wegen der unechten Teilortswahl. Fällt sie nun auch anderswo?

Der Gemeinderat von Tauberbischofsheim muss neu gewählt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die Wahl vom Mai 2019 in der 13 300 Einwohner zählenden Kreisstadt für verfassungswidrig erklärt (Az. 1 S 2975/21). Er gab damit der Klage einer Einwohnerin aus dem Stadtteil Impfingen statt. Sie hatte sich darüber beklagt, dass ihr Teilort im Gemeinderat nicht ausreichend vertreten sei. Zuvor hatte ihr schon das Stuttgarter Verwaltungsgerichts Recht gegeben.