Nach einem sechswöchigen Verleumdungsprozess, in dem sich die Ex-Eheleute häusliche Gewalt vorwarfen, hatte sich die Jury Anfang Juni größtenteils auf die Seite von Depp gestellt - aber auch Heard in einigen Punkten recht gegeben. Foto: dpa/Michael Reynolds

Amber Heard ist schon wieder vor Gericht gegen ihren Ex-Mann gescheitert. Sie wollte die Aufhebung des Urteils in dem Verleumdungsprozess erwirken. Die Hintergründe.

 - US-Schauspielerin Amber Heard (36) ist mit ihrem Antrag auf eine Aufhebung des Urteils in dem Verleumdungsprozess mit ihrem Ex-Mann Johnny Depp gescheitert. Richterin Penney Azcarate vom Gericht des Bezirks Fairfax im US-Bundesstaat Virginia lehnte es am Mittwoch ab, das Urteil und die damit verbundenen Schadenersatzforderungen zu verwerfen. Heards Anwälte hatten dies mit Blick auf mögliche Verfahrensfehler beantragt.

Sie argumentierten, dass die Identität von einem der sieben Geschworenen nicht geprüft worden sei. Demnach gehörte ein jüngerer Mann der Jury an, obwohl dessen Vater mit gleichem Namen und Adresse als potenzieller Juror angeschrieben worden sei. 

Worum es in dem Prozess ging

Azcarate befand dagegen, dass der Juror alle Auflagen erfüllt habe und vor Prozessbeginn von beiden Seiten bestätigt worden sei. Es gäbe keine Hinweise auf Betrug oder Rechtsverletzung, schrieb die Richterin in ihrer Begründung. Das Branchen-Portal „Deadline.com“ stellte die Gerichtsdokumente am Mittwoch ins Netz. 

Nach einem sechswöchigen Verleumdungsprozess, in dem sich die Ex-Eheleute häusliche Gewalt vorwarfen, hatte sich die Jury Anfang Juni größtenteils auf die Seite von Depp gestellt - aber auch Heard in einigen Punkten recht gegeben. Wegen Verleumdung muss sie Depp über zehn Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. Depp schuldet ihr nach Entscheidung der Jury zwei Millionen Dollar für Aussagen seines Ex-Anwalts, die Heards Ruf geschädigt haben sollen. 

Im Kern der von Depp eingereichten Zivilklage ging es um einen 2018 von der „Washington Post“ veröffentlichten Kommentar, in dem sich Heard als Opfer häuslicher Gewalt beschrieben hatte.