Ein Bild, das nach Vorstellung der Regierung bald Geschichte sein wird: ein Lehrmeister bringt einem Auszubildenden bei, wie man den Brenner einer Ölheizung Foto: imago/Döhrn

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist umstritten – auch innerhalb der Regierungskoalition. Offene Fragen und die wichtigsten Knackpunkte im Überblick.

Beschlossen, aber noch nicht geeint. So könnte man den Zustand des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschreiben. Vergangene Woche verabschiedete die Bundesregierung den Vorschlag, der künftig den Neueinbau klassischer Öl- und Gasheizungen verbietet. Es ist ein hoch umstrittenes Gesetz – selbst innerhalb der Ampelkoalition. Die FDP hat grundlegende Änderungen angemahnt, bevor es vom Bundestag beschlossen werden soll. Welche offenen Fragen und Kritikpunkte gibt es? Ein Überblick.

Wie teuer wird das Gesetz?

Neue Heizungen sollen mit bis zu 50 Prozent des Preises gefördert werden. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) entnommen werden. Doch wie viele Milliarden dafür eingeplant werden müssen, verraten das Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) und das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) bisher nicht. Eine Regierungssprecherin sagte am Montag lediglich, das Gesetz würde „auskömmlich finanziert“. Versprochen sind zudem Steuererleichterungen und zinsgünstige Kredite für weitere Sanierungsmaßnahmen. Wie teuer das zusätzlich wird, ist ebenfalls offen. Der Mieterbund fordert außerdem, dass klar geregelt wird, auf welche Art und Weise die Kosten einer neuen Heizung auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Wie sieht der Zeitplan aus? Die Koalition hat angekündigt, dass das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Der letztmögliche Termin wäre nach bisheriger Planung der 7. Juli, also in weniger als drei Monaten.

Planungssicherheit gibt es allerdings erst, wenn das Gesetz auch verabschiedet ist. Handwerksbetriebe nehmen bereits Aufträge für das Jahr 2024 an – doch welche Regelungen dann genau gelten werden, ist noch nicht klar. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fordert daher, dass die neue Regelung nicht zum 1. Januar in Kraft treten solle.

Brancheninsider halten es für denkbar, dass es eine gestaffelte Einführung geben könnte. Etwa, dass das Verbot von Gas- und Ölheizungen ab kommendem Jahr für Neubauten gilt, sie aber in bestehende Häuser noch etwas länger eingebaut werden dürfen.

Wie wird der soziale Ausgleich konkret gestaltet? Der Gesetzentwurf sieht bereits jetzt zahlreiche Ausnahmen vor, etwa für Häuser, die unter Denkmalschutz stehen oder für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Besonders von der SPD heißt es, man wolle hier großes Augenmerk auf Feinheiten legen, etwa wie Härtefallregelungen ausgestaltet werden.

Einen konkreten Vorschlag für eine weitere Ausnahme machte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Er forderte großzügige Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen. Ihnen soll auch in Zukunft erlaubt sein, Gasheizungen einzubauen. „Wir werden nicht zulassen, dass steigende Energie- und Heizkosten Krankenhäuser in ihrer Existenz gefährden“, sagte er der „BamS“.

Welche Regelungen gibt es beim Heizen mit Wasserstoff? Die FDP betont, dass der Gesetzentwurf in der bisherigen Fassung trotz der versprochenen „Technologieoffenheit“ in Wahrheit auf die Wärmepumpe zugeschnitten sei. Sie fordert, dass die Wasserstoffwirtschaft hochgefahren werden soll, damit entsprechende Heizungen auch eine Chance haben.

Von den Grünen heißt es, man wolle verhindern, dass Wasserstoff in großen Mengen für das Heizen verwendet wird. Nach ihrer Vorstellung soll er in der Industrie zum Einsatz kommen, damit beispielsweise die Stahlproduktion dekarbonisiert werden kann. Bislang ist klimaneutral hergestellter Wasserstoff nur in sehr geringen Mengen verfügbar und entsprechend teuer. Auch ein Verteilnetz gibt es bislang noch nicht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor „falschen Versprechungen zur Nutzung von Wasserstoff“. Sie nennt das Heizen mit Wasserstoff eine mögliche „Kostenfalle“.

Was passiert mit Biomasse-Heizungen? Im vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf wurden die Rahmenbedingungen für Holz- und Pelletheizungen verschärft. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima fordert, dass dies im fertigen Gesetz zurückgenommen wird. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch äußerte sich ähnlich wie der Handwerkerverband.