Ab Samstag soll der Ball auch wieder in den Punktspielen der Amateure rollen. Foto: Eibner/Eibner-Pressefoto

Für den Württembergischen Fußballverband ist eine mögliche Verschiebung, Unterbrechung oder gar Aussetzung des Spielbetriebs zum aktuellen Stand überhaupt kein Thema.

Kreis Böblingen - Angesichts steigender Corona-Fallzahlen haben sich die Fußballverbände in Baden-Württemberg über den Saisonstart 2021/22 ausgetauscht. Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil über 35, ist der Trainings- und Spielbetrieb im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nur noch mit 3G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) erlaubt. Aktuell gibt es zwar in keinem baden-württembergischen Stadt- oder Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung, ein Stadtkreis lag jedoch zuletzt über der Grenze von 35.

Aussetzung des Spielbetriebs steht nicht zur Disposition

Eine neuerliche Unterbrechung oder gar Aussetzung des Spielbetriebs steht nicht zur Diskussion, so die einhellige Auffassung. Der Spielausschussvorsitzende Harald Müller lässt keinen Zweifel daran, dass die Meisterschaftsrunden wie geplant starten sollen: „Unser klarer Auftrag ist es, den Spielbetrieb zu gewährleisten. Das möchten wir auch tun, so lange es die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben und unter zumutbaren Bedingungen gespielt werden kann.“

Selbst bei Inzidenzen über 50 ist nach der aktuellen Rechtslage ein vollumfänglicher Trainings- und Spielbetrieb in Baden-Württemberg möglich. In Inzidenzstufe 4 (7-Tage-Inzidenz stabil über 50) ist die Zahl der Sportlerinnen und Sportler im Freien zwar auf 25 Personen limitiert, jedoch werden Genesene und vollständig Geimpfte nicht hinzugezählt. Eine neue Sachlage könnte sich bereits im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August oder mit Außerkrafttreten der aktuellen Corona-Verordnung zum 23. August ergeben.

Insbesondere die Heimvereine stehen in der Verantwortung

Bei Inzidenzen von über 35 und der damit verbundenen Nachweispflicht von Spielern und Zuschauern steht der gastgebende Verein als Ausrichter und Hausrechtsinhaber in der Verantwortung, dass Personen ohne 3G-Nachweis der Zutritt zum Sportgelände verwehrt bleibt. Dies gilt nicht nur für Zuschauer, sondern für alle Personen. Deshalb appelliert der Verband dringend an alle Gastvereine, dass diese ihre Spieler gegebenenfalls auf die staatlichen Vorgaben vor der Anreise aufmerksam machen, um so unnötige Diskussionen unmittelbar vor dem Spiel zu vermeiden. Die Anwendung eines Selbsttests kann auch vor Ort von einem Vereinsvertreter überwacht und bestätigt werden. Eine Vorlage für ein solches Bestätigungsformular steht zum Download auf der Homepage des Verbandes bereit. Der organisatorische Zusatzaufwand für den Heimverein ist also bei Inzidenzen über 35 gegeben, aber immer noch in einem zumutbaren Rahmen: Ein geordneter Einlass ist ohnehin von Nöten, da die Erfassung der Kontaktdaten verpflichtend ist – und das unabhängig von der Inzidenz

Eindeutige Impfempfehlung

Natürlich ist die Durchführung von Spieltagen bei Inzidenzen über 35 mit einem erhöhten Aufwand verbunden, aber immer noch in einem zumutbaren Rahmen, da ein geordneter Einlass und die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen laut Corona-Verordnung sowieso verpflichtend sind, eine Unterbrechung des Spielbetriebs also nicht gerechtfertigt wäre, meint Hauptgeschäftsführer Frank Thumm vom Württembergischen Fußballverband: „Immer mehr Menschen sind geimpft, und immer weniger müssen sich dementsprechend testen, um einen 3G-Nachweis zu erbringen. Wir können nur erneut an alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt, appellieren, dass sie sich impfen lassen. Wer sich impfen lässt, übernimmt Verantwortung für sich selbst, für seine Mitmenschen und damit auch für den Vereinssport.“

Schulen haben nach den Ferien den im Präsenzunterricht einbezogenen Schülerinnen und Schülern in jeder Schulwoche zwei Schnelltests anzubieten und auf Verlangen eine Bescheinigung über das negative Testergebnis auszustellen. Dieses hat 60 Stunden Gültigkeit, sodass der Großteil der Vereinsaktivitäten zum Start der Jugendsaison nach den Sommerferien über die Schultestungen abgedeckt ist.

Klare Regelungen rechtzeitig vor dem Saisonstart

Für den Umgang mit Verdachtsfällen und infizierten Personen soll es klare Regelungen geben. Im Verdachtsfall muss sich die betroffene Person beziehungsweise Mannschaft umgehend testen (lassen) und bis zu einem negativen Ergebnis vom Training oder Spielbetrieb fernbleiben. Die Verbände haben außerdem Regelungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein Spiel abgesetzt wird. Sollte sich eine Mannschaft in Quarantäne begeben müssen, wird ausreichend Zeit bis zum Wiedereinstieg gewährt.