Ob und in welchem Ausmaß trainiert werden darf, hängt von der Inzidenz in einem Landkreis ab: Eine Fortsetzung der Fußballsaison in Württemberg wird aber unabhängig davon immer unwahrscheinlicher Foto: Weiss/Eibner

Der Stichtag 9. April rückt immer näher, und eine Besserung der Lage ist nicht in Sicht. Vermutlich kommt es zu einer Annullierung der kompletten Saison im WFV-Gebiet.

Kreis Böblingen - Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz, den Lockdown bis mindestens 18. April zu verlängern, gibt es keine weiteren Lockerungen, wie im vierten Öffnungsschritt des Stufenplanes zunächst vorgesehen. Für den Sport bedeutet dies, dass die seit 8. März gültigen Regelungen unverändert gelten. Somit kann auch weiterhin – abhängig vom stabilen Inzidenzwert in einem Landkreis – ein Fußball-Gruppentraining für maximal 20 Kinder unter 15 Jahren (unterhalb Inzidenz 100) sowie ein Gruppentraining von höchstens zehn älteren Personen (unterhalb Inzidenz 50) stattfinden. Stand Dienstagmorgen liegt die Inzidenz im Kreis Böblingen bei 52,7.

„Angesichts der politischen Entscheidungen wird es allerdings immer unwahrscheinlicher, dass der Spielbetrieb im Amateurfußball nach einer angemessenen Vorbereitungszeit bis zum 9. Mai wieder aufgenommen und die Saison 20/21 zu einem sportlichen Abschluss gebracht werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung des Württembergischen Fußballverbands. Der WFV-Beirat wird in seiner Sitzung am 9. April darüber beraten, ob eine Fortsetzung der laufenden Spielzeit und damit eine sportliche Wertung noch realistisch ist, oder ob die Meisterschaftsrunden im Amateurfußball annulliert werden müssen. Eine solche hätte keine Auswirkung auf die laufenden Pokalwettbewerbe.

Bereits in der vergangenen Woche fand ein Austausch zwischen dem Verbandsspielausschuss sowie den Bezirksvorsitzenden und -spielleitern zum weiteren Vorgehen statt. In den kommenden Tagen finden zudem Gespräche zwischen den drei baden-württembergischen Fußballverbänden über ein gemeinsames Vorgehen statt.