Auch der rosa Pappendeckel hat demnächst ausgedient und muss umgetauscht werden. Foto: dpa/Federico Gambarini

Alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen die alte Fahrlizenz aus Pappe bis zum 19. Juli auf dem Böblinger Landratsamt umtauschen.

Die Übergangsfrist für den Führerschein-Pflichtumtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli ab. Darauf weist das Landratsamt hin.

Wer in diesen Jahrgängen geboren wurde und bislang nur einen Papierführerschein besitzt – ganz gleich ob grauer Lappen oder rosa Pappe –, muss sich nun sputen, um rechtzeitig den EU-Führerschein im Scheckkartenformat zu beantragen, denn die Bearbeitungszeit beträgt bis zu zehn Wochen. Am besten, heißt es, spart man sich den Behördengang aufs Landratsamt und stellt den Antrag schriftlich. Ebenfalls sind im Jahr 2022 die Jahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren Führerschein zu tauschen. Frist-ende für diese Jahrgänge ist der 19.1.2023.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes ist zuständig für den Umtausch. Alle erforderlichen Unterlagen können per Post an das Landratsamt gesendet werden. Das Formular gibt es als Vordruck auf der Homepage www.lrabb.de/Fuehrerscheine . Ein persönliches Erscheinen auf dem Amt ist derzeit nur nach Terminvereinbarung möglich. Auf derselben Internetseite können Termine online gebucht werden. Telefonisch ist die Führerscheinstelle erreichbar unter 0 70 31 / 6 63 18 15 oder per E-Mail fuehrerschein@lrabb.de.