Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 42-Jähringen zu vier Jahren und zehn Monaten Haft. Statt ins Gefängnis geht es aber erst in den Entzug.
Als die Vorsitzende Richterin Jasmin Neher-Klein das Urteil der 17. Großen Strafkammer erläuterte, war in den Besucherreihen immer wieder Schluchzen zu hören. Die Familie des 42 Jahre alten Angeklagten war auch in dieser schweren Stunde gekommen und erfuhr, dass sie den Ehemann und dreifachen Familienvater in nächster Zeit nur sehr eingeschränkt zu Gesicht bekommen wird.
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