Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung der Familienkassen an Eltern oder Erziehungsberechtigte und soll die Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder gewährleisten. Foto: Imago/Michael Gstettenbauer

Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll es künftig mehr Geld für Familien geben. Kindergeld und Kindersofortzuschlag sollen nach Angaben aus Regierungskreisen um fünf Euro steigen.

Die Ampel-Koalition hat sich im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine Erhöhung des Kindergelds um fünf Euro im kommenden Jahr geeinigt. Demnach soll auch der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien im Bürgergeld 2025 um fünf Euro erhöht werden.

Dieser Betrag soll von bislang 20 Euro dann auf 25 Euro steigen und mit der Einführung der Kindergrundsicherung auslaufen, wie es in einem Papier aus Regierungskreisen  heißt. Das Kindergeld, das alle Eltern in Deutschland pro Kind erhalten, steigt der Einigung zufolge dann auf 255 Euro monatlich. Einen Kindergeld-Bonus gibt es 2024 allerdings nicht.

Auch Kinderfreibetrag wird angehoben

Änderungen gibt es auch beim Kinderfreibetrag. Dieser soll, wie aus dem Papier weiter hervorgeht, noch in diesem Jahr um 228 Euro auf 9540 Euro angehoben werden. Im kommenden Jahr dann noch mal um 60 Euro auf dann 9600 Euro. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich deshalb für Familien steuermindernd aus.

„Wir haben ein großes Paket gepackt, um Kinder und Familien zu unterstützen“, sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch. „Kinder von Eltern mit kleinen Einkommen und Kinder in der Grundsicherung bekommen deutlich mehr Unterstützung. Dafür wollen wir zusätzliche Milliarden Euro einstellen.“

Neben den Erhöhungen bei den Zahlungen an Familien sind Investitionen des Bundes von jeweils zwei Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 in die Kita-Qualität geplant. Die Mittel für Freiwilligendienste sollen auf dem Niveau bleiben, wie sie bis Ende 2023 von den Trägern abgerufen wurden.

Koalitionsspitzen bis zuletzt im Haushaltsstress

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten zuvor bis in den frühen Freitagmorgen (5. Juli) über den Haushalt verhandelt.

Ein Kabinettsbeschluss soll nun am 17. Juli gefasst werden. Anschließend muss sich der Bundestag mit den Plänen befassen, bevor der Haushalt im November oder Dezember beschlossen werden könnte.

Der Anspruch auf Kindergeld ist automatisch gegeben, jedoch muss ein Antrag auf Kindergeld erfolgen. Foto: dpa/Christin Klose

Milliardenlücke gestopft

Einzelne Ressorts wie das Auswärtige Amt oder das Entwicklungsministerium wollten Sparvorgaben Lindners mit Blick auf internationale Verpflichtungen zunächst nicht akzeptieren. Strittig war auch der Sozialetat.

Daneben bestand immer noch eine Lücke von rund zehn Milliarden Euro, die geschlossen werden musste. Vor allem die SPD drang mit Blick auf finanzielle Belastungen durch den Ukraine-Krieg, die Schuldenbremse erneut auszusetzen, um mehr Spielraum für Investitionen zu haben. Für die FDP kam das nicht infrage. Die SPD lehnte Kürzungen im Sozialetat ab.

Was ist Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung der Familienkassen an Eltern oder Erziehungsberechtigte und soll die Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder gewährleisten. Das Kindergeld wird pro Kind einkommensunabhängig und direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld ist automatisch gegeben, jedoch muss ein Antrag auf Kindergeld erfolgen.

Um Familien eine weitere Entlastung für die hohen Kosten durch Inflation und steigende Energiepreise zuzusichern, hatte die Bundesregierung das Kindergeld 2023 erhöht. Außerdem ist 2023 der Kinderzuschlag gestiegen.

Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2025 von 250 auf 255 Euro pro Kind. Foto: dpa/Andrea Warnecke

Wer bekommt Kindergeld?

„Grundsätzlich haben alle Eltern minderjähriger Kinder – also Kinder unter 18 Jahren – Anspruch auf Kindergeld“, erläutert Steffen Gall vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Das gilt auch für Pflege- und Adoptivkinder.

„Möglich ist auch, dass Groß- oder Stiefeltern das Geld bekommen, wenn der Enkel oder das Stiefkind mit in ihrem Haushalt lebt oder sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind“, betont Isabell Pohlmann von der Stiftung Warentest. Bei getrennt lebenden Eltern erhält nur einer von beiden Elternteilen das Kindergeld. Entscheidend dafür ist, bei wem das Kind die meiste Zeit lebt.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit 2023 gibt es pro Kind und Monat 250 Euro. Früher war das Kindergeld gestaffelt, ab dem dritten Kind gab es mehr. 2023 wurde die Staffelung gestrichen und das Kindergeld deutlich angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das nun 744 Euro jährlich mehr.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Neben dem Kindergeld gibt es Freibeträge. Sie reduzieren das steuerpflichtige Einkommen und sorgen bei Inanspruchnahme dafür, dass Familien weniger Steuern bezahlen müssen. Da gibt es zum einen den Kinderfreibetrag, seit diesem Jahr in Höhe von 6384 Euro, und zum anderen den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, der 2928 Euro beträgt. Diese Freibeträge gelten für jedes Kind und werden regelmäßig neu bestimmt.

Wie lange gibt es Kindergeld?

  • Uneingeschränkt erhalten Bezieher bis zum 18. Lebensjahr des Kindes das Kindergeld.
  • Der Anspruch gilt weiterhin – und zwar bis höchstens zum 25. Lebensjahr – wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt.
  • Ist das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeit- beziehungsweise ausbildungssuchend gemeldet, kann das Kindergeld bis zum 21. Geburtstag weiter gezahlt werden.
  • Keine Altersgrenze gibt es für Kinder mit einer Behinderung.

Muss man Kindergeld beantragen?

  • Ja. Um das Geld zu erhalten, müssen die Eltern das schriftlich beantragen. Grundsätzlich sind die Familienkassen zuständig, meistens sind diese an die Agentur für Arbeit angegliedert. Der Kindergeldantrag wird bei der Behörde eingereicht, in der Regel dauert die Bearbeitung zwischen vier und sechs Wochen.
  • Der Antrag ist auch online bei der Agentur für Arbeit möglich – und zwar hier.
  • Die Bundesregierung hat ein Merkblatt zum Kindergeld herausgegeben, das weiterführende Informationen enthält. Es ist hier abrufbar.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Für das Kindergeld gibt es feste Auszahlungstermine. Diese richten sich nach den Anfangsbuchstaben der Kindergeldnummer, welche auf dem Kindergeldbescheid vermerkt sind.

Was ist der Kinderzuschlag – und wie hoch ist er?

Der Kinderzuschlag wurde am 1. Januar 2024 erhöht. Er beträgt seitdem bis zu 292 Euro monatlich je Kind. Zuvor betrug der Höchstsatz maximal 250 Euro. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind lebt mit seinen Eltern zusammen, ist noch keine 25 Jahre alt und ist nicht verheiratet.
  • Die Eltern beziehen Kindergeld für das Kind.
  • Das Einkommen unterschreitet eine gewisse Mindestgrenze nicht. Diese Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
  • Die Eltern haben selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld können sie den Bedarf ihrer Familie decken.
  • Das Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.