Künftig gibt es schon für das erste Kind 250 Euro im Monat. Foto: Imago/Anastasiya Amaeva

Ab 2023 gibt es für jeden Sprössling 250 Euro Kindergeld pro Monat. Auch die Kinderfreibeträge werden erhöht.

Das Kindergeld steigt im Januar auf 250 Euro pro Monat. Bislang gab es für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte 225. Für das vierte und jedes weitere Kind lag der Satz bislang schon bei 250 Euro. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, erhalten die Erhöhung automatisch.

Wie wird Kindergeld überhaupt beantragt?

Kurz nach der Geburt eines Kindes erhalten in Deutschland lebende Eltern für das Neugeborene eine steuerliche Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer können sie Kindergeld bei einer Familienkasse beantragen. Zuständig für Stuttgart ist die Familienkasse Baden-Württemberg Ost. Wer die eigene Familienkasse nicht kennt, kann auf der Website der Bundesagentur für Arbeit nachschauen, dort ist auch das Antragsformular verfügbar: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder.

Was, wenn ich nach der Geburt keinen Antrag gestellt habe?

Kindergeld kann für bis zu sechs Monate rückwirkend gezahlt werden – sofern die Mutter oder der Vater in diesem Zeitraum bereits zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählte. Das gilt außer für deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen auch für Ausländer. Wer rückwirkend Kindergeld beantragt, muss dies im Antrag mitteilen und angeben, ab wann sie oder er Kindergeld bekommen möchte.

Was hat es mit dem Kinderfreibetrag auf sich?

Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum für Kinder steuerfrei zu stellen. Das Finanzamt prüft jährlich anhand der Steuererklärung, ob das bereits gezahlte Kindergeld die gleiche steuerliche Wirkung erreicht wie die Freibeträge. Wenn nicht, werden die Freibeträge vom Einkommen abgezogen und mit dem erhaltenen Kindergeld verrechnet. Die Eltern brauchen dafür nichts zu unternehmen.

2023 steigt der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 6024 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2928 Euro für beide Eltern zusammen. Bei getrennter steuerlicher Veranlagung steht jedem Elternteil die Hälfte der genannten Freibeträge zu.