Kretschmann zeigte sich irritiert über das Vorgehen des Datenschützers (Archivbild). Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Der oberste Datenschützer des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink, erklärt, Strobl habe mit der Weitergabe eines Schreibens gegen das Gesetz verstoßen. Kretschmann sagt dazu nichts.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann will auch weiterhin nicht zum Gutachten des obersten Datenschützers zur Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens an die Presse durch Innenminister Thomas Strobl (CDU) Stellung nehmen. Eine Sprecherin des Staatsministeriums sagte am Mittwoch in Stuttgart, die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink umfasse den gleichen Sachverhalt wie das nicht abgeschlossene aufsichtsbehördliche Verfahren.

Deshalb bleibe es „vor dem Hintergrund der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen dabei, dass sich der Ministerpräsident inhaltlich zu der Angelegenheit nicht äußern wird“.

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Brink hatte in seiner Stellungnahme, die die SPD bei ihm angefordert hatte, erklärt, Strobl habe mit der Weitergabe eines Schreibens des Anwalts eines hochrangigen Polizisten gegen das Gesetz verstoßen. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch hält die Haltung Kretschmanns für eine „billige Verteidigungsstrategie“. Brink habe seine rechtliche Prüfung für den Landtag abgeschlossen. „Natürlich kann und muss ein Ministerpräsident dazu eine Stellungnahme abgeben“, sagte Stoch der dpa.

Kretschmann irritiert von Brink

Am Dienstagmittag hatte Kretschmann noch erklärt, ihm liege das Schreiben nicht vor, obwohl Stoch es dem Staatsministerium schon am Montagabend zugeleitet hatte. Zudem zeigte sich der Regierungschef irritiert über das Vorgehen des Datenschützers. Es verwundere ihn, dass Brink den Minister dazu nicht angehört habe. Dem widersprachen Brink und die SPD-Fraktion. Er habe die Stellungnahme „im Rahmen unserer Beratungspflicht gegenüber dem Landtag“ abgegeben, da stehe dem Land kein Anhörungsrecht zu, sagte der Datenschützer dem „Badischen Tagblatt“. Er habe aber ein aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet, dabei würden selbstverständlich alle Betroffenen angehört.