Fahrverbote der Luft zuliebe. Foto: dpa/Marijan Murat

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit Fahrverboten in Städten befasst – unter anderem ging es um Ludwigsburg. Die Befassung mit dem Thema wirkt wie eine Nachricht aus längst vergangenen Tagen, kommentiert StN-Titelautor Christian Milankovic.

Stuttgart - Nun also auch Ludwigsburg. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben sich mit der Frage befassen müssen, ob nicht auch der Luftreinhalteplan für die Barockstadt zwingend ein Fahrverbot für besonders schadstoffträchtige vorsehen müsse. Die Verhandlung vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht erinnert an scheinbar längst vergangene Tage.