In Sachen erneuerbare Energien will Waiblingen trotz mancher Proteste weiter seine Linie fahren. Nun ist klar, wo voraussichtlich Windräder und Freiflächen-PV-Anlagen möglich sind.
Wenn alles nach Plan läuft, wird die Buocher Höhe (Rems-Murr-Kreis) bald ein möglicher Standort für Windkraftanlagen sein. Dass der Verband Region Stuttgart die bewaldete Fläche mit der Kennzeichnung RM 35 unweit der Ortschaft Remshalden-Buoch als Vorranggebiet in den Regionalplan aufgenommen hat, sei „eine erfreuliche Entwicklung“, hat der Waiblinger Baubürgermeister Dieter Schienmann nun in der Sitzung des Planungsausschusses betont.
Noch bis zum 1. August können Behörden, Verbände und Privatleute zu der geplanten Änderung im Regionalplan Stellung nehmen, danach fällt die Regionalversammlung den endgültigen Beschluss dazu. Auch weil die Fläche eine Waiblinger Exklave ist, die auf einem Höhenzug in der Nachbarschaft zu Korb, Berglen, Remshalden und Weinstadt liegt, gab es in der Vergangenheit einigen Unmut und Konflikte. Vor diesem Hintergrund hat sich der Stadtrat Hans-Ingo von Pollern (CDU) nun beim Baubürgermeister erkundigt, ob es insbesondere vonseiten der Gemeinde Korb schon Reaktionen auf die geplante Änderung gegeben und die Stadtverwaltung Waiblingen Kontakt zur Nachbarkommune aufgenommen habe.
Kontakte gebe es, bestätigte Dieter Schienmann – allerdings sei der aktualisierte Regionalplan ja noch gar nicht verabschiedet. Bevor dies geschehen sei und weitere Pläne geschmiedet werden könnten, müsse zunächst geprüft werden, ob der Bau von Windrädern an dieser Stelle aus technischer und wirtschaftlicher Sicht überhaupt Sinn mache. „Wenn wir den ersten großen Überblick haben, wäre der richtige Zeitpunkt, sich mit allen Nachbarkommunen, also auch mit Berglen, Remshalden und Weinstadt an einen Tisch zu setzen.“ Im neuen Regionalplan taucht übrigens ein weiteres, in der Nähe gelegenes, deutlich kleineres Windkraft-Vorranggebiet mit der Bezeichnung RM 19 nicht mehr auf: Es entfällt, weil der Abstand zu bestehenden Wohnhäusern zu gering ist.
Ihren Antrag zur Aufnahme des Vorranggebietes RM 35 hatte die Stadt Waiblingen mit den Ergebnissen von Windmessungen ergänzt, welche die Stadtwerke Waiblingen an zwei Standorten haben vornehmen lassen. Detaillierte Messergebnisse wollen die Stadtwerke Waiblingen laut Schienmann derzeit nicht preisgeben, im Ausschuss wurden aber zwei Zahlen genannt. Demnach ergab die Messung in 170 Metern Höhe am ersten Standort eine langfristige mittlere Windgeschwindigkeit von 6 Metern pro Sekunde (m/s), am zweiten Standort lag der Wert bei 5,7 m/s.
Mehrere Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen
In der aktualisierten Fassung des Regionalplans werden auch mögliche Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen festgelegt. Die Einspruchsfrist für diese Flächen endete am 7. Juli. Unverändert geblieben ist auf Waiblinger Gemarkung nur das rund 32 Hektar große Gebiet PV-05 entlang der B 14 unweit des Finkenbergs. Etwas größer als ursprünglich geplant fällt die Fläche PV-04 bei Beinstein aus, die in Richtung Rommelshausen erweitert werden soll. Kleiner als vorgesehen wird hingegen das Gebiet PV-07 im Bereich des Erbachhofs – die Stadt hatte hier Bedenken wegen angrenzender Biotope geäußert, die überplant worden wären.
Im Hinblick auf eine Freiflächen-PV-Anlage auf der ehemaligen Deponie Erbach gibt es nach Angaben der Stadtverwaltung derzeit nichts Neues. Als Standort komplett vom Tisch ist eine Fläche bei Kleinhegnach. Der Grund: sie grenzt unmittelbar an ein Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH).