Noch gibt es Testzentren im Südwesten an 2200 Standorten. Wie viele davon bleiben? Foto: imago//Ralph Peters

Ab dem 11. Oktober gibt es den kostenlosen Bürgertest auf Corona nicht mehr. Die Preise, die Testpersonen dann zahlen müssen, sind höchst unterschiedlich. Und: Es wird weniger Testzentren geben.

Stuttgart - Von Montag an sind die Coronatests nicht mehr kostenlos, der Bürgertest fällt weg. Wenn Ungeimpfte für einen Restaurant-, Konzert- oder Stadionbesuch einen Antigen-Schnelltest als Nachweis benötigen, müssen sie dafür zahlen, wenngleich bestimmte Gruppen von der Kostenpflicht ausgenommen sind. Wie sich diese Neuerung auswirken wird und welche Preise für die Tests verlangt werden, wird sich nächste Woche konkret zeigen. Hört man sich in der Branche um, ist eine große Unsicherheit zu spüren. „Ich mache zu, es lohnt sich nicht mehr“, sagt etwa die Betreiberin eines Testzentrums in Stuttgart-Ost. Nur noch wenige Kunden würden kommen, wenn es etwas kostet, sagt sie: „Die verzichten lieber auf Dinge, für die sie einen Test brauchen.“

Freie Marktwirtschaft kehrt ein

Es werde von Montag an freie Marktwirtschaft herrschen, heißt es allenthalben. Derzeit gibt es laut Sozialministerium fast 1400 Betreiber von Teststationen in Baden-Württemberg, darunter 400 Apotheken, an fast 2200 Standorten. Das Land lässt über seine Gesundheitsämter die hygienischen Zustände der Stationen überprüfen, ansonsten ist das Testen Sache des Bundes. „Die ersten Zentren geben schon auf“, sagt Peter Griebel, Abteilungsleiter Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er erwartet einen Preiskampf ab Montag. Wo der Verbraucher den günstigsten Test erhalte, müsse er selbst herausfinden.

Preise zwischen zehn bis 25 Euro

In Stuttgart beispielsweise wirbt das Testzentrum Neckar-Käpt’n im Internet mit einem Testangebot von zehn Euro für den Antigen-Schnelltest, andere Anbieter glauben, dieser Preis sei nicht zu halten. Marcus Kraft vom Testzentrum Alte Apotheke in Stuttgart-Sonnenberg plant mit einem Preis von „um die 15 Euro“, und damit bewege er sich wohl am unteren Ende der Skala, meint er. Denn allgemein ist bundesweit von einer Preisspanne von 15 bis 25 Euro die Rede. „Wir haben in jüngster Zeit 11,50 Euro für die Entnahme der Probe und 3,50 Euro für den Einkauf des Tests erhalten“, sagt Kraft. Lange vorbei sind die Zeiten, in denen den Testzentren noch 18 Euro vergütet worden sind. Von Montag an wird allgemein mit weniger Besuchern bei gleichbleibenden Fixkosten für die Zentren gerechnet, der Preis werde sich einpendeln, heißt es. „Jede Apotheke kalkuliert individuell“, sagt etwa Katina Lindmayer von der Apothekerkammer, eine Voraussage könne man nicht machen.

Weniger Kunden, aber die Fixkosten bleiben

Ein Versprechen an den Bürgermeister

Mario Schneider von der Theatro-GmbH in Ulm, der aus der Kulturszene kommt und dessen Gesellschaft im Südwesten fast 50 Testzentren zugeordnet sind, erwartet einen „starken Rückgang“ der Nachfrage, aber auch ein Aus für viele Zentren. Man wolle mit einem Preis von 19,90 Euro pro Antigen-Schnelltest beginnen, dafür erhalte man einen Test in einem „sehr ordentlichen Testzentrum“ und ein Dokument mit QR-Code.

Wie lange er das Geschäft mit dem Testen noch betreiben will, mag Schneider nicht genau vorhersagen: „Ich habe unserem Ulmer Oberbürgermeister aber versprochen, bis Ende des Jahres weiterzumachen.“ Es gehe auch darum, in der geselligen Zeit um Weihnachten und Silvester ein Testangebot für die Menschen zu haben.

So wie andere Testzentrenbetreiber auch klagt Schneider über die umständlichen Formulierungen der Corona-Teststrategie des Bundesgesundheitsministeriums. Am Dienstag erst hatte das Ministerium seinen Frage-Antwort-Katalog zum Testen erneuert, trotzdem blieben viele Aussagen „superschwammig“, sagt Schneider. Wichtig für die Zentren ist die Prüfung der Nachweise, wer von der Kostenpflicht befreit ist. Das gilt für Kinder unter zwölf, bei aus medizinischen Gründen Ungeimpften, Schwangeren bis zum dritten Monat, Auslandsstudenten, die nicht anerkannte Vakzine erhielten, aber auch für „vormals Stillende und Schwangere“ für eine Übergangszeit bis 10. Dezember. Mit ärztlichen Attesten, Pässen, Mutterpässen lässt sich vielfach ein Nachweis führen. Aber was ist mit Schwangeren bis zum dritten Monat? Müssen sie ein ärztliches Attest einholen, bevor sie sich testen lassen?

Was ist mit den Schwangeren?

Nachweise auf Papier nicht fälschungssicher

Ungelöst ist das Problem, auf das das Gesundheitsreferat in München aufmerksam gemacht hat. Testergebnisse lassen sich digital übertragen, sie können aber auch als PDF oder in Papierform ausgegeben werden. Gerade PDFs seien nicht fälschungssicher, heißt es. Mit wenig Aufwand lasse sich eigenhändig das Ausstellungsdatum, das Ergebnis und der Name ändern, mehr Betrugsfälle werden erwartet. Ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart sagte hierzu: „Wir würden uns eine bundeseinheitliche Lösung wünschen.“ Auf PDF- oder Papierdokumenten könnte auch das digitale europäische Testzertifikat inklusive QR-Code genutzt werden. Es gilt als fälschungssicherer.