Der Angeklagte soll einen Gewinn von 87 500 Euro gemacht haben. Foto: Imago/Daniel Scharinger

Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich ein 43-jähriger Mann wegen Geschäften mit Kokain im Raum Böblingen und Herrenberg verantworten.

Nicht sehr lange hat der Auftakt eines Prozesses gegen einen 43-jährigen Mann gedauert, dem die Staatsanwaltschaft einen schwunghaften Handel mit Kokain im Raum Böblingen und Herrenberg vorwirft. Nach der Verlesung der Anklage und einem Austausch der Positionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinter verschlossenen Türen wurde die Verhandlung unterbrochen.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zwischen Juli 2019 und Februar 2025 Geschäfte mit Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von durchschnittlich 60 Prozent gemacht haben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der 43-Jährige jeweils 50 Euro pro Gramm bezahlt hat und im Schnitt Mengen von etwa 50 Gramm gekauft hat. Anfangs sei das Rauschgift an seine frühere Wohnanschrift nach Gärtringen geliefert worden. Nachdem sein Lieferant festgenommen worden war, sei er mindestens einmal pro Monat nach Stuttgart gefahren und habe das Kokain in der Nähe des Hauptbahnhofs erworben.

Stoff in Münchner Garage gefunden

Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem 43-Jährigen in diesem Zeitraum 28 Taten vor und will dafür den Gewinn von rund 87 500 Euro einziehen. Zudem fanden Polizeibeamte laut Anklage bei der Durchsuchung seiner neuen Wohnung in München, in die der Angeklagte mit Partnerin und Kind umgezogen war, knapp zehn Gramm Kokain in der Garage.

Nach einer etwa halbstündigen Unterbrechung wurde in öffentlicher Sitzung bekannt, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung bei ihren Strafvorstellungen ziemlich weit auseinanderliegen. So erklärte Rechtsanwalt Andreas Baier, der Angeklagte sei seit 2017 clean gewesen und habe 2019 einen Rückfall erlitten. Er habe circa fünf Gramm Kokain pro Woche konsumiert, verkauft habe er nur ganz geringe Mengen nebenher, um den eigenen Konsum zu finanzieren. Er halte daher eine Strafe von maximal dreieinhalb Jahren für angemessen.

Anklage und Verteidigung weit auseinander

Oberstaatsanwalt Michael Wahl hielt dem entgegen, er gehe von einer Mindestmenge von 1,5 Kilogramm verkauften Kokains aus, zudem weise das Vorstrafenregister des Angeklagten zahlreiche Voreintragungen auf. Er halte daher bei einem Geständnis des Angeklagten einen Strafrahmen von vier Jahren und neun Monaten bis fünf Jahre und drei Monate für gerechtfertigt. Die Richter der 8. Großen Strafkammer machten selbst am ersten Verhandlungstag keinen konkreten Verständigungsvorschlag.

Für den Prozess sind derzeit drei weitere Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil soll am 30. März verkündet werden.