Die Beteiligten hatten sich zu einem Rechtsgespräch zusammengesetzt. Foto: imago/Jan Huebner

Vier Männer müssen sich derzeit vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Sie wollten Drogen aus Spanien über Ludwigsburg nach Osteuropa schmuggeln.

In den Prozess gegen vier Männer aus Ludwigsburg wegen Einfuhrs, Handels und Verkaufs von Drogen in großem Maßstab ist am fünften Verhandlungstag Bewegung gekommen. Bei einem baldigen Geständnis sieht die Kammer für die vier Angeklagten je einen gewissen Strafrahmen vor, erläuterte der Vorsitzende Richter der 18. Großen Strafkammer am Landgericht Stuttgart, Wolfgang Wünsch: Die Haftdauer läge bei mindestens sechs und sieben Jahren für die beiden Gehilfen und bei bis zu elf und 12 Jahren für den Hauptangeklagten.

Drogen aus Barcelona geschmuggelt

Ermittlungsbehörden haben vor einiger Zeit gleich mehrere Krypto-Messengerdiensten entschlüsseln können. Dies führte wiederum zu Daten über kriminelle Machenschaften des organisierten Verbrechens in Europa. Diese Daten sind auch Grundlage in dem Verfahren gegen die vier Männer im Alter zwischen 29 und 39 Jahren, die laut Anklage 2020 große Mengen an Drogen in Barcelona einkauften und, in Waschmittelkartons und Handtaschen versteckt, nach Deutschland brachten. Der 33-jährige Hauptangeklagte soll rund 1,6 Millionen Euro verdient haben.

Auf Anregung zweier Anwälte hatten sich die Prozessbeteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einigen Tagen zu einem Rechtsgespräch zusammengesetzt. Dabei reichten die Forderungen aller Verteidiger von Perspektiven für ihre Mandanten über eine hohe Anrechnung von Geständnissen bis hin zur Einstellung des Verfahrens. Doch Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth wies eine Einstellung kategorisch zurück und betonte, angesichts der Beweislage rechtfertigte ein Geständnis allenfalls einen Abschlag von einem Viertel der vorgesehenen Strafen.

Entzugsklinik statt Gefängnis

Während die meisten Verteidiger daraufhin für ihren Mandanten noch etwas Bedenkzeit einforderten, stimmte der Anwalt des jüngsten Angeklagten umgehend zu. Heißt also: Dem 29-Jährigen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sieben Jahren drei Monaten und höchstens sieben Jahren neun Monaten.

Darüber hinaus möchte sein Mandant in einer Drogenentzugsklinik untergebracht werden. Die Voraussetzungen dafür stehen nicht schlecht: Alle vier Männer gaben in früheren Prozessen an, schon seit jungen Jahren selbst drogenabhängig zu sein. Einige haben bereits Entziehungskuren hinter sich, wurden aber immer wieder rückfällig. Der psychiatrische Gutachter sah für die Männer ebenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, in einer Entzugsklinik untergebracht zu werden. Eine etwaige beeinträchtigte Einsichts- und Schuldfähigkeit konnte er indes nicht feststellen.