Für fast alle Ausweise gelten ab Mai neue Regeln: Fotos müssen von bestimmten Anbietern gemacht werden. Auch im Böblinger Rathaus sollen man bald Passfotos machen können.
Ab dem 1. Mai gelten neue bundesweite Vorgaben für die Beantragung von Ausweisdokumenten. Darauf weisen die Städte Böblingen und Sindelfingen in Mitteilungen hin.
Konkret bedeutet das: Personalausweise, Reisepässe, eID-Karten, Reiseausweise und elektronische Aufenthaltstitel dürfen dann nur noch mit digital erstellten Lichtbildern beantragt werden. Klassische Passfotos auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.
Das Passfoto dürfen nur bestimmte Studios machen
Hintergrund dafür sei die zunehmende Gefahr durch sogenannte „Morphing“-Techniken, bei denen mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen verfälschten Bild verschmolzen werden. Solche Manipulationen sollen durch die neue Regelung künftig verhindert werden, schreibt die Stadt.
Die digitalen Passfotos dürfen ab Mai ausschließlich von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt und über das als sicher geltende E-Passfoto-System direkt an die Behörden übermittelt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Foto-Apps sind nicht mehr zulässig. Über die Internetseite www.alfo-passbild.com können Bürger passende Fotostudios in ihrer Nähe finden.
Im Bürgeramt und Ausländeramt der Stadt Böblingen im Neuen Rathaus sollen künftig Lichtbild-Erfassungssysteme der Bundesdruckerei zum Einsatz kommen. Damit wäre es möglich, Passfotos direkt vor Ort aufzunehmen und digital weiterzuleiten. Auch die Stadt Sindelfingen prüft, ob im Servicepunkt und in den Bürgerbüros Darmsheim und Maichingen zusätzlich Passbildterminals aufgestellt werden können.
Der Führerschein braucht kein neues Passfoto
Allerdings ist derzeit noch unklar, ob die Geräte zum Stichtag am 1. Mai einsatzbereit sein werden – es gibt Verzögerungen bei der Auslieferung durch die Bundesdruckerei. Die Erstellung der Lichtbilder vor Ort ist kostenpflichtig: Pro Foto fallen sechs Euro an. Ein Ausdruck der Bilder zur anderweitigen Verwendung ist nicht möglich.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Für Führerscheinanträge können weiterhin Lichtbilder in Papierform eingereicht werden.
Und eine Beruhigung gibt es auch: Bis Ende Juli gilt eine Übergangsregelung. Bis dahin können in begründeten Einzelfällen gedruckte Lichtbilder weiterhin angenommen werden.