Die Bananenflaggen sind ein Verkaufsschlager im Internet. Foto: imago images/Stefan Zeitz

Am Dienstag wird an der Garage eines Wohnhauses in Weil der Stadt-Merklingen eine Deutschlandflagge mit aufgedruckter Banane gehisst. Nun muss ein 41-Jähriger mit einer Strafanzeige rechnen.

Weil der Stadt - Erst Ende Januar sorgten auf einer AfD-Kundgebung mit Alice Weidel in Herrenberg zwei Personen für Aufsehen, die Deutschlandfahnen mit einer aufgedruckten halb geschälten Banane umher schwenkten. Denn die Botschaft der Fahnen-Eigentümer war eindeutig: Die Bundesrepublik Deutschland wird als „Bananenrepublik“ angesehen, ein abwertender Begriff für Staaten, die zum Beispiel kein funktionierendes Rechtssystem aufweisen und in denen Korruption und Bestechlichkeit herrschen.

Bananenflagge an Wohnhaus aufgetaucht

Nun ist am Dienstag in Weil der Stadt-Merklingen eine solche Flagge am Wohnhaus eines 41-jährigen Mannes aufgetaucht. Für die Kriminalpolizei ein Anlass zu ermitteln: „Hierbei handelt es sich um eine Straftat“, erklärt ein Polizeipressesprecher des Ludwigsburger Präsidiums. Der betreffende Paragraf 90 a StGB im Strafgesetzbuch bezieht sich auf die „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“. Wer Wappen, Hymne oder die Nationalflagge der Bundesrepublik schmäht, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren könnten dem 41-jährigen Weil der Städter blühen.

Staatsanwaltschaft muss den Fall nun bewerten

Doch bewertet die Polizei die Verwendung der „Bananenflagge“ im privaten Kontext genauso schwer wie bei einer Kundgebung oder Demonstration? „Das kommt immer auf die Beurteilung der Staatsanwaltschaft an“, sagt der Pressesprecher der Polizei. Für die Polizei sei der „Anfangsverdacht gegeben“, welches Strafmaß nun angewendet wird und ob der 41-Jährige eine Strafanzeige bekommt, sei eine Einzelfallentscheidung der Justiz.