Die bisherigen Regeln zu Impf-Ansprüchen für alle laufen am 7. April aus (Symbolbild). Foto: dpa/Bernd Wüstneck

In Deutschland sollen Impfungen gegen das Coronavirus zu Ostern in die reguläre Gesundheitsversorgung übergehen. Die Impfungen sollen danach weiter kostenlos möglich sein.

Impfungen gegen das Coronavirus sollen in Deutschland zu Ostern Teil der regulären Gesundheitsversorgung werden. So sollen auch vom 8. April an Impfungen auf breiterer Front kostenlos möglich sein. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

Der Rahmen für den Anspruch auf Impfungen soll künftig eine fachliche Richtlinie sein, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert. Auch darüber hinaus sollen aber Impfungen auf Kassenkosten möglich sein, wenn es „durch eine Ärztin oder einen Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird“. Die bisherigen Regeln zu Impf-Ansprüchen für alle gelten noch bis zum 7. April.

Hohes Immunitätsniveau in der Bevölkerung als Ziel

Es solle sichergestellt werden, dass auch über die in der Richtlinie vorgesehenen Impfungen hinaus ein hohes Immunitätsniveau in der Bevölkerung bestehe, heißt es in dem Entwurf. Ein „fortlaufendes umfangreicheres Impfangebot nach ärztlicher Indikationsstellung und individueller Nutzen-Risiko-Abwägung“ könne bei der vorherrschenden Omikron-Variante dazu beitragen, im kommenden Herbst und Winter Überlastungssituationen des Gesundheitswesens zu vermeiden. „Dies gilt insbesondere, da die Immunität nach einer Schutzimpfung oder Infektion abnimmt.“

Allein nach den Festsetzungen in der Schutzimpfungsrichtlinie wären Impfansprüche davon abhängig, ob man Vorerkrankungen hat, bestimmten Alters- und Berufsgruppen angehört – oder ob Kassen es ermöglichen, so die Begründung für die geplante weitergehende Regelung.