Reisen soll wieder einfacher werden. Foto: dpa/Matthias Balk

Die Bundesländer fordern eine Überarbeitung der Einstufung von Corona-Hochrisikogebieten. Der Bund müsse das Vorgehen „dringend überprüfen und anpassen“, heißt es in einer Beschlussvorlage.

Berlin - Die Bundesländer fordern eine Überarbeitung der Regeln, nach denen andere Staaten als Corona-Hochrisikogebiete eingestuft werden. Der Bund müsse das Vorgehen „dringend überprüfen und anpassen“, heißt es in einer neuen Beschlussvorlage von Mittwochnachmittag für die laufenden Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Politik, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Aktuell werden mehr als 100 Länder als Hochrisikogebiete geführt.

„Mit Blick auf die neue Situation durch die Omikron-Variante und die auch in Deutschland hohen Inzidenzen ist es nicht gerechtfertigt, Länder vor allem wegen einer Inzidenz deutlich über 100 als Hochrisikogebiet einzustufen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die damit verbundenen Konsequenzen nach der Corona-Einreiseverordnung, etwa Quarantänepflichten, seien „nicht mehr angemessen“ und schränkten „das hohe Gut der Reisefreiheit, ebenso Handel und Wirtschaft unverhältnismäßig ein“.

„Erwarten vom Bund eine rasche Anpassung“

Eine Änderung der Einstufungskriterien würde insbesondere Familien das Reisen erleichtern, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft seien „und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können“, argumentieren die Länder weiter. „Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erwarten vom Bund eine rasche Anpassung der einschlägigen Regelungen.“

Als Hochrisikogebiete können derzeit Staaten oder Regionen „ mit besonders hohen Fallzahlen“ eingestuft werden - „Indiz ist regelmäßig eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 100“, heißt es beim Robert-Koch-Institut (RKI). Auch andere „Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens“ können herangezogen werden, etwa eine hohe Hospitalisierungsrate.

Derzeit kein Virusvariantengebiet

Neben Hochrisikogebieten werden auch Virusvariantengebiete ausgewiesen. Dies sind Regionen, in denen eine in Deutschland noch nicht verbreitete Coronavirus-Variante „mit besorgniserregenden Eigenschaften“ grassiert. Derzeit gilt keine Region als Virusvariantengebiet. Die Einstufungen werden gemeinsam von den Bundesministerien für Gesundheit, Auswärtiges und Inneres getroffen.