Mitarbeiter einer Klinik in Baden-Württemberg, die an Corona erkranken, müssen der Arbeit fern bleiben. (Symbolbild) Foto: imago/photothek/Inga Kjer/photothek.net

In Krankenhäusern gelten strenge Regeln im Umgang mit einer Infektion mit dem Coronavirus. Die Landesregierung passt die Vorgaben ab Montag nun etwas an, um die Personalnot zu lindern.

Bisher gilt für medizinisches Personal im Land ein Tätigkeitsverbot von 15 Tagen nach einem positiven Testergebnis. Doch die Beschäftigten in Kliniken mit einer Corona-Infektion dürfen künftig unter Umständen wieder früher zurück zur Arbeit. So sollen Einrichtungen infizierten Beschäftigten im Einzelfall bereits nach sechs Tagen wieder erlauben dürfen, zurück zur Arbeit zu kommen, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Freitag mitteilte.

Bedingung dafür ist, dass die Beschäftigten ab dem sechsten Tag nach dem positiven Virusnachweis keine typischen Symptome mehr aufweisen. Auch müssen sie eine Maske tragen und sich selbst auf mögliche Symptome überwachen. Nach Angaben eines Sprechers ist Freitesten nicht nötig.

Eine Einrichtung kann von der Regel auch nur dann Gebrauch machen, wenn sonst aufgrund eines Personalmangels die Versorgung nicht mehr gewährleistet wäre. Die neue Regelung tritt am Montag in Kraft. Die Kliniken im Land hätten sich ein solches Vorgehen ausdrücklich gewünscht, teilte das Ministerium mit.