Im Nahverkehr entfällt die Maskenpflicht am Dienstag. (Symbolfoto) Foto: dpa/Julian Rettig

Von diesem Dienstag an muss kein Mund-Nase-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden. Im Fernverkehr sieht es zumindest kurzzeitig noch anders aus.

Seit Ende April 2020 gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Von diesem Dienstag (31. Januar) an muss dort nun kein Mund-Nase-Schutz mehr getragen werden. Auch für das Personal in Arztpraxen fällt von Dienstag an die vorgeschriebene Pflicht weg.

Es sind die letzten Auflagen, über die das Land selbst entscheiden kann. Kurzzeitig werden Land und Bund noch getrennte Wege auf der Schiene gehen: Zwar entfällt die Pflicht für den Nahverkehr, die Maske muss im Fernverkehr der Deutschen Bahn aber noch bis einschließlich Mittwoch (1. Februar) getragen werden.

Derzeit reiche es aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen, hatte das Gesundheitsministerium bei der Ankündigung der neuen Corona-Verordnung mitgeteilt, die am Dienstag in Kraft tritt. Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig, dann entfällt nach aktuellem Stand auch die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Praxen.