Das Kultusministerium beabsichtige nicht, die Notbetreuung einzuschränken (Symbolbild). Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Trotz des Auftretens einer Virusmutation in einer Kita in Freiburg soll die Notbetreuung nicht eingeschränkt werden. Das baden-württembergische Kultusministerium hat eine entsprechende Forderungen zurückgewiesen.

Stuttgart - Das baden-württembergische Kultusministerium hat Forderungen nach einer Einschränkung der Kita-Notbetreuung zurückgewiesen. Diese würde den Druck auf die arbeitenden Menschen im Land deutlich erhöhen und viele Familien in erhebliche Schwierigkeiten bringen, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit. „Unser Eindruck ist, dass Eltern und Einrichtungen sehr verantwortungsvoll mit der Notbetreuung umgehen und ihre Hygienekonzepte sehr umsichtig und konsequent umsetzen.“ Das Kultusministerium beabsichtige nicht, die Notbetreuung einzuschränken.

Nach dem Auftreten einer Virusmutation in einer Kita in Freiburg hatte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) Einschränkungen bei der Notbetreuung gefordert. Bisher dürfen Eltern, die beide berufstätig und am Arbeitsplatz unabkömmlich sind, ihre Kindern in die Notbetreuung schicken. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) forderte, die Regeln für die Notbetreuung strenger auszulegen und etwa nur für Eltern in systemrelevanten Berufen zu öffnen.

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Das Kultusministerium hielt dagegen: Die Fokussierung auf systemrelevante Gruppen, wie im vergangenen Frühjahr, entspräche nicht der Lebenswirklichkeit der Familien. „Hier hat Politik und Gesellschaft seit dem vergangenen Jahr dazu gelernt.“ Gleichwohl werde an die Eltern appelliert, vom Notbetreuungsangebot so zurückhaltend wie möglich Gebrauch zu machen.