Für die Besucheranzahl in Pflegeheimen spielt die Inzidenz keine Rolle mehr. Foto: imago images/Norbert SCHMIDT

Künftig gibt es in Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg keine Beschränkungen bei der Besucherzahl. Diese hing zuvor von der Inzidenz ab.

Stuttgart - In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten keine Beschränkungen mehr bei der Besucherzahl. Bislang hing diese von der jeweiligen Inzidenz vor Ort ab, wie das Sozialministerium am Dienstag in Stuttgart mitteilte.

Nichtgeimpfte müssten auch künftig einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Insbesondere nicht-geimpftes Personal müsse sich regelmäßig testen lassen.

Die Verordnungen für diese Einrichtungen treten am Mittwoch in Kraft.