Weihnachtsmärkte werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt Foto: dpa/Stefan Puchner

In der Alarmstufe II gilt in der Regel 2 G oder 2 G plus, Zutritt haben also nur Geimpfte und Genesene (2 G), die unter Umständen auch einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen müssen (2 G plus).

Stuttgart - In Baden-Württemberg treten an diesem Mittwoch die neuen verschärften Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft. Die Landesregierung verkündete am Dienstagabend in Stuttgart die neue Corona-Verordnung. Danach gilt nun die neue höchste Alarmstufe II. Sie wird ausgerufen bei einer landesweiten Intensivbettenauslastung von 450 Coronapatienten oder wenn eine Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6 gilt.

In der Alarmstufe II gilt in der Regel 2 G oder 2 G plus

Wie das Sozialministerium mitteilt, wurden dem Landesgesundheitsamt bereits am Montag 489 Coronapatientinnen und -patienten auf den Intensivstationen in den Kliniken im Land gemeldet. Zudem sei damit zu rechnen, dass die Infektionen weiter steigen.

In der Alarmstufe II gilt dabei in der Regel 2 G oder 2 G plus, Zutritt haben also nur Geimpfte und Genesene (2 G), die unter Umständen auch einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen müssen (2 G plus).

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: So begründet OB Nopper die Entscheidung

Dazu kommen lokale Maßnahmen in besonderen Coronahotspots, wie Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sagte. Wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Inzidenz über 500 steigt, gelten für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene Ausgangsbeschränkungen in der Zeit zwischen 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Ausnahmen sind Berufsausübung und der Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Auch Spazierengehen und körperliche Bewegung allein im Freien bleiben erlaubt. Im Einzelhandel gilt dann grundsätzlich 2 G, Ausnahmen sind Geschäfte der Grundversorgung.

Private Treffen für Ungeimpfte: ein Haushalt plus eine weitere Person

In der Alarmstufe II gilt 2 G plus laut Sozialministerium bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei körpernahen Dienstleistungen, in Diskotheken und in Prostitutionsstätten. Es haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, diese müssen zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. Für Friseurbesuche ist in beiden Alarmstufen eine 3-G-Pflicht vorgesehen. Als Testnachweis gelten aber nur PCR-Tests. In der Gastronomie wie auch in Betriebskantinen und Spielhallen gilt in den Alarmstufen in geschlossenen Räumen 2 G. Bei privaten Treffen gilt für Ungeimpfte die Regel: ein Haushalt plus eine weitere Person.

Die Landesregierung setzt bei der Coronaverordnung sehr auf verschärfte Kontrollen. Allerdings gibt es für die Veranstaltungsbranche in dieser Woche noch ein milderes Vorgehen. Weil die Branche wegen bereits verkaufter Tickets vor „Herausforderungen“ gestellt würde, werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt, erklärt das Sozialministerium.

Neben Impfbescheinigungen müssen Ausweise vorgelegt werden

Ansonsten müssen Veranstalter die Test- und Impfnachweise mit digitalen Anwendungen (wie etwa der CovPassCheck-App) kontrollieren und den Namen überprüfen, zum Beispiel müssen sie sich den Personalausweis vorlegen lassen. Allein mit dem gelben Impfpass bekommt man keinen Zutritt mehr, man muss auch den QR-Code vorzeigen. Das ist auch in Papierform möglich. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betonte am Dienstag: „Es ist klar angekommen, dass in Gaststätten kontrolliert werden muss.“ Dort sei die Gefahr von Infektionen groß. „Wir kontrollieren, wo es geht, so gut es geht“, sagte Kretschmann.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Welche Weihnachtsmärkte finden statt – und welche sind abgesagt?

Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen sich ebenfalls an die allgemeinen 2-G- oder 3-G-Regeln halten. Für sie reicht der Schülerausweis nicht mehr als Nachweis aus. Jüngere Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren müssen dagegen voraussichtlich bis kurz vor Weihnachten nach wie vor lediglich ihren Schülerausweis als Testnachweis vorlegen. Wenn sie mit ihren Eltern ins Restaurant gehen, reiche der Schülerausweis, sagte Lucha. Sollten sie in die Diskothek gehen, gelten diese Ausnahmen nicht. Sie müssen wie alle 2-G-Nachweise vorlegen. In der Alarmstufe gilt 2 G plus.

Präsenzunterricht soll so lange wie möglich stattfinden

Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte, sollten sie stattfinden, werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt.

In Hotels gilt für touristische Übernachtungen bereits ab der Alarmstufe 2 G, bei geschäftlichen Übernachtungen 3 G.

In Bussen und Bahnen sowie im Flugzeug gilt auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3 G.

„So lange wie möglich“ will die Landesregierung jedoch am Präsenzunterricht in Schulen und an Präsenzveranstaltungen an Hochschulen festhalten, erklärte Kretschmann. „Da gehen wir erst ganz zum Schluss ran“, bekräftigte er am Dienstag vor Journalisten.

Kretschmann räumte jedoch ein, dass die bisherigen Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen werden. „Aus dem Dilemma kommt man nur durch eins raus: durch eine Impfpflicht“, sagte der Ministerpräsident.