Die Luca-App ist in die Kritik geraten. Foto: dpa/Marijan Murat

Gastronomen ärgern sich über die Verlängerung der Alarmstufe II im Land. Eine Entscheidung über die Luca-App ist in Baden-Württemberg Ende Februar zu erwarten.

Stuttgart - Von diesem Mittwoch an gelten neue Corona- und Quarantäneregeln in Baden-Württemberg. Dabei sind die Details klar. Offen ist dagegen, wie es mit der Luca-App im Südwesten weitergehen wird.

Alarmstufe II gilt weiter

Die Alarmstufe II bleibt bis zum 1. Februar unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz in Kraft. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bezeichnete dies als Vorsichtsmaßnahme. Angesichts der Omikron-Variante wäre es „fahrlässig, jetzt bei wieder steigenden Inzidenzen, die Regelungen zu lockern“, sagte Kretschmann. Der Stufenplan habe sich auf die Varianten vor Omikron bezogen.

Gastronomen gegen Alarmstufe II

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kritisiert das Festhalten an der Alarmstufe II scharf. Das wirke für viele Gastronomen wie Willkür, „jede Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte wird dadurch zunichte gemacht“, kritisiert der Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. Er schließt nicht aus, dass Gastronomen im Land juristisch überprüfen lassen, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist.

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Maskenpflicht

In Innenräumen, in denen Maskenpflicht besteht, müssen von diesem Mittwoch an Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder eine vergleichbare Maske tragen. Allerdings erstreckt sich diese Vorschrift des Landes nicht auf öffentliche Verkehrsmittel und auf Arbeits- und Betriebsstätten. Hier hat der Bund das Sagen. Die vom Bund gesetzten Regeln gelten dort weiterhin. Demnach werden FFP2-Masken in Bussen und Bahnen weiterhin lediglich „dringend empfohlen“. Vorgeschrieben sind aber nur medizinische Masken. Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) betonte aber, „bei Omikron sind FFP2-Masken das Mittel der Wahl“.

Sperrzeiten

In der Gastronomie in Baden-Württemberg gilt nun die Sperrzeit von 22.30 bis 6 Uhr.

Kürzere Quarantäne

Von diesem Mittwoch an gelten im Land auch geänderte Quarantäneregeln für positiv getestete Personen und für Kontaktpersonen. Positiv Getestete könne die Quarantäne nach zehn Tagen beenden. Ab dem siebten Tag der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich. Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Ähnlichem dürfen erst ab Tag 7 an ihre Arbeitsstätte zurückkehren. Voraussetzung sind zusätzlich ein negativer PCR-Test und 48 Stunden Symptomfreiheit.

Was gilt für Kontaktpersonen?

Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, müssen nicht in Quarantäne, auch nicht frisch genesene oder frisch geimpfte Personen bis zu drei Monate nach der Infektion oder der Impfung. Für die anderen gilt zehn Tage Absonderung. Freitestung ist ab Tag 7 möglich. Kinder und Jugendliche in Kitas oder Schulen können sich ab Tag 5 frei testen.

Schülerausweise gelten weiter als Testnachweise

Die Landesregierung verlängert jetzt die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis gelten, über den 1. Februar hinaus. Im Februar können damit auch nichtgeimpfte Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren noch ohne weitere Tests Bereiche betreten, in den 3G, 2G oder 2G plus gilt. Die Landesregierung betont aber, dass diese Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schüler mittelfristig auslaufen werden. Dann ermögliche nur noch eine Impfung Zutritt zu den entsprechenden Bereichen.

Wie geht es mit der Luca-App weiter?

Wie Baden-Württemberg mit der in die Kritik geratenen Luca-App weiter verfahren wird, soll sich nach Auskunft des Sozialministeriums spätestens Ende Februar entscheiden. Der Beschluss gelte dann ab 1. April. Über ein mögliche Verlängerung der App soll in den kommenden Wochen mit den Gesundheitsämtern beraten werden, die die App nutzen. Gesundheitsminister Lucha kündigte für Ende Januar eine Anhörung mit allen Beteiligten an.

Minister verteidigt App

Minister Lucha betonte, dass der Missbrauch der App nicht in Baden-Württemberg vorgefallen sei. In Mainz wurde die App zur Suche von Zeugen nach einem tödlichen Sturz in einer Gaststätte eingesetzt. Daraufhin hatten verschiedene Politiker dazu aufgerufen, die App zu löschen. Lucha hob hervor, die Gesundheitsämter im Land seien „sehr zufrieden mit der Luca-App“ – auch der Landesdatenschützer habe dafür geworben.

Vorteile der Luca-App

Dem Gesundheitsminister zufolge können mit der Luca-App Infektionsketten unterbrochen werden, weil die Daten dort personalisiert sind. Allein in den letzten 28 Tagen habe es in Baden-Württemberg 5,9 Millionen Check-ins gegeben, so das Ministerium. Seit September gab es rund 20 000 Hinweise auf mögliches oder erhöhtes Infektionsrisiko. Deutschlandweit seien 40 Millionen Bürger bei der Luca-App registriert.